JörgH-67
Vielen Dank an Simon
Autoversicherung zahlt auch bei Touristenfahrten auf Rennstecken
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung sind dazu verpflichtet, auch für Schäden von Unfällen aufzukommen, die auf Rennstrecken passiert sind. Das kommt aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 12 U 107/07) hervor. Die Richter machen aber ausdrücklich klar, dass wenn man sich diese Regelung zunutze machen will, muss der Unfall weder bei einem Rennen noch bei einem Training passiert sein.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer bei einer „Touristenfahrt“ auf dem Hockenheimring mit seinem Audi 90 auf einen anderen Wagen aufgefahren. Die Versicherung weigerte sich dabei für die Reparaturen zu zahlen und berief sich auf die Regelung, dass Rennveranstaltungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Die Richter entschieden aber anders: Kommt es bei einer Veranstaltung auf die Geschwindigkeit gar nicht an, handelt es sich nicht um ein Rennen. Eine „Touristenfahrt“ diene zudem der Verbesserung des Fahrkönnens und müsse auch deshalb von der Autoversicherung abgedeckt werden. Nun bekommt der Fahrer den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, und seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt 20.000 Euro für den Totalschaden am Wagen des Unfallgegners.
GerritH-84
...deswegen hat man vollen versicherungsschutz bei der GLP (gleichmäßigkeitsprüfungen nürburgring-nordschleife).
AlbertoL-81
Hey Jörg,
das nenne ich Klartext.
laut meinem Versicherungsmann der selber ab und an fährt,
ist eine Rennstrecke,eingeteilt als Landstrasse in einer Richtung ohne Geschwindigkeits begrenzung
Bitte verbessern wenn ich hier örgend einen Müll rein geschrieben habe.
ManuD-87
Gut zu wissen...!!!
Also wäre man ja auch bei einem Abflug im Grünen bereich oder??
Gruß Manu
JörgH-67
kein Freibrief, bei Vorsatz (Slicks bei Nässe als Beispiel oder nicht zugelassene Bremse) zahlt keine Versicherung!
ManuD-87
Ja das is ja klar.
Aber wenn ich mit meinem Impreza zb nen Abflug machen würde wegen nem dreher usw wäre man ja wieder im Grünen..
Gruß Manu
JörgH-67
ich bin gerade im TFF über einen Beitrag gestolpert, den TobiasW geschrieben hat, und über die daraus resultierende Diskussion, vorab:
Fährt ein in der Schweiz versichertes Fahrzeug auf einer Rennstrecke, oder auch auf der Nordschleife Nürburgring, und es passiert ein Unfall, wird eine Schweizer Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug (Kaskoschaden) nicht ersetzen!
Kurze Erklärung: beim Trackday von Tobias hat wohl ein Schweizer Teilnehmer seinen Wagen beschädigt. Im TFF ist man unisono der Meinung, das der Teilnehmer keinen Cent von seiner Versicherung bekommt, weil bei ähnlich gelagerten Fällen noch nie gezahlt wurde...dabei ist es egal, ob es ein Trackday ist oder die
Teilnahme an normalen Touristenfahrten!
Jeder Schweizer der Rennstrecken aufsucht, sollte sich vorher mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, ob es nicht doch die Möglichkeit gibt, das zu versichern, nur ein gutgemeinter Ratschlag meinerseits.
Da kann man ja richtig froh sein, das mal als Doitscher nur von einer deutschen Versicherung abgezockt wird

...wir haben es da ausnahmsweise etwas besser
WalterK-50
Für mich als Schweizer nichts Neues. Ich bewege mein Auto auf Rennstrecken seit Jahren auf eigenes Risiko, nachdem ich mich bei meiner Versicherung erkundigt habe.
Nur bei Veranstaltungen des SAR (Schweiz Autorennsportclub) hat der Club bis etwa 2005 jeweils einen speziellen Kaskovertrag für alle Teilnehmer abgeschlossen. Wegen den Unfällen wurde die Prämie jedes Jahr höher, zuletzt etwa 450 CHF pro Teilnehmer. Da hat auch der SAR die Übung abgebrochen.
AchimR-70
Wichtig ist immer der Satz: ......nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten bzw Zeitnahme. Insofern sind Touristenfahrten und auch Fahrertrainings ( auch der Gummitag in Schleiz ) Veranstaltungen , die nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeits gedacht sind

. Wichtig ist auch ,wenn ihr eine private Unfallversicherung habt( berufunfähigkeit, Reha, Tagesgeld etc.) , da steht auch wegen Motorsportunfällen ,dass man alles machen kann, was nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeit dient(zb auch Slalom)
Fährt man ein richtiges DMSB Rennen (kann sich eh keine Sau leisten) oder wahrscheinlich auch ein Bergrennen, dann gibts im Schadensfall Probleme.
WalterK-50
[quote]
Original von AchimR-70
Wichtig ist immer der Satz: ......nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten bzw Zeitnahme. quote]
Das mag ja für euch bei deutschen Versicherern gelten. Aber was sagt denn die Versicherung, wenn du beim driften von der Strecke in die Leitplanke rutschst? Da geht es ja weder um Höchstgeschwindigkeit noch um Zeiten
TimF-88
Da wäre es wieder im Bereich Fahrsicherheitstraining.
ChristianB-74
Ich habe mal genau den Text aus den Allgemeinen Vertragsbedingnungen der xxxx-Versicherung abgeschrieben damit ihr in etwa seht was bei uns in der CH so steht:
Ausschluss Haftplicht:
Nicht versichert sind Ansprüche aus Unfällen bei motor- radsportlichen Veranstaltungen im in- und Ausland endsprechend den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts.
Auschluss Kasko:
Nicht versichert sind Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallys und ähnlichen Wettfahrten sowie alle Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken(z.B. Schleuderkurse, Sportfahrerlehrgänge, ausgenommen von der xxxx-Versicherung anerkannte Weiterbildungskurse in der Schweiz)
Da die meisten Arbeitstätigen in der CH über die Suva Nichtbetriebsunfall versichert sind noch ein Hinweis:
Die Suva kürzt leistungen wenn das Unfallereignis im zusammenhang mit Wagnis entstanden ist. Als Wagnis werden Freizeitaktivitäten bezeichnet wo wenn etwas schief geht ernsthafte Verletzungen entstehen können. Z.B. Motorsport, Gleitschirmfliegen, Klettern usw.
Hier kann aber Abhilfe mit einer Erwerbsausfallversicherung geschaffen werden.
Nein, ich bin kein Versicherungheini, aber ich hab mich auch ausführlich informiert.
Und jetzt noch um eventuelle Missverständise mit Juristen nicht aufkommen zu lassen: Dies soll keine Werbung für eine bestimmte Verischerung sein oder ein öffentliches Anprangern. Dieser Auszug dient nur der information und es steht in den AVB niergends dass diese nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
JörgH-67
erneute Ergänzung für Schweizer
Zitat: |
Ich zitiere hier mal aus dem Antwortschreiben der CH-Ombudsfrau (Mai 2007) auf meine entsprechende Anfrage betr. Haftpflicht-Deckungspflicht bei Dritt-Schaeden auf der NS im Rahmen der Touri-Fahrten meiner damaligen Kfz-Versicherung (Zurich):
-Beim Nuerburgring handelt es sich um eine Rennstrecke. Dies gilt auch dann, wenn die Rennstrecke im Rahmen einer sogenannten Touristenfahrt befahren wird.
-Die Vers-Gesellschaft hat das Recht das erhoehte Risiko, das in den auf Rennstrecken gefahrenen ueberdurchschnittlich hohen Geschwindigkeiten liegt, nicht zu decken.
-Diese Deckungseinschraenkung ist aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit rechtlich zulaessig.
-Falls die Zuerich im Falle der Schaedigung eines Dritten bei einer Fahrt auf dem Nuerburgring gegenueber einem Drittgeschaedigten leistungspflichtig werden sollte, so kann die Gesellschaft bezueglich allfaelliger Schadenszahlungen VOLLUMFAENGLICH auf sie Rueckgriff nehmen. |
JörgH-67
Zitat: |
Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Fahrzeuge, die bauartbedingt oder aufgrund ihres technischen Zustandes eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h unterschreiten sowie Quads, Trikes und Fahrzeuge mit folgenden Ausstattungen bzw. Systemen: Ohrensitze (Fahrer und Beifahrer), umgerüstete bzw. nicht serienmäßige abnehmbare Lenkräder, HANS (Head And Neck Support) und ungepolsterte Käfige sowie andere den Fahrer oder die Verkehrssicherheit gefährdenden Einbauten, sind von der Teilnahme an den Touristenfahrten ausgeschlossen. Außerdem ist das Befahren mit LKW nicht erlaubt. Fahrzeuge mit Überführungs-Kennzeichen (rote Nummern), Kurzzeitkennzeichen (03 und 04er Nummern), Oldtimer-Wechselkennzeichens (07er Nummern) sind nicht zugelassen |
http://www.nuerburgring.de/fileadmin/Tou...rdnung-2012.pdf