MatzeK-82
Hab da mal ne Frage, beobachte die einschlägigen Foren schon nen paar Wochen.
Habe irgendwo mal gelesen, dass man mit englischen Kenzeichen in Deutschland fahren kann stimmt das?
MarkusF-84
Wird sicher stimmen, du brauchst halt eine melde(wohn)adresse in GB auf die du die englischen kennzeichen anmelden kannst!
gibt bei uns auch einige und die haben natürlich absolut keine probleme mit den freund und helfern
falls es anders auch geht bitte hinzufügen!! hätt auch gern sowas *gg*
MatzeK-82
Es geht ja hauptsächlich um die Modelle die nicht fürs EU Festland gedacht waren, die bekommt man in D nämlich meist nur schwer oder gar nicht zugelassen, dass könnte man mit den Kennzeichen umgehen.
HelmutS-50
Wenn der Wagen aber auf der Insel zugelassen war, dann gibt es wenig Probleme in D.
MatzeK-82
Auch mit der Abgasnorm usw; worauf bezieht die sich?
Sicher wird da ein Abgasgutachten gemacht oder?
HelmutS-50
Suche Dir mal die Beiträge hier im Forum oder evtl. antworten Dir die Besitzer solcher Auto`s auch selbstständig.
JörgH-67
Zitat: |
Das Fahrzeug muss am Ort seines regelmäßigen Standortes angemeldet und versteuert werden (vgl. auch §23 I StVO). Der regelmäßige Standort bestimmt sich nach objektiven Merkmalen und nicht nach subjektiven Vorstellungen des Verfügungsberechtigten. Der regelmäßige Standort ist der "Schwerpunkt der Ruhevorgänge", d. h. von dem aus das Fahrzeug regelmäßig zum Straßenverkehr eingesetzt wird.
Eine Versicherung kann nur bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer abgeschlossen werden (vgl. § 5 PflVG). Das kann durchaus auch ein ausländischer Versicherer sein, der im Inland zum Geschäftsbetrieb befugt ist. |
MichaelG-74
Jörg hat es mit dem Gesetzestext auf den Punkt gebracht
hätte einen ähnlichen Text auch aus Österreich
ist sowohl ein Versicherungs als auch ein Steuerproblem.
oder kurz und knapp beantwortet: vergiss es