ChristianK-82
Habt ihr vorhin bei Vox "Automobil" geschaut.
Lachgas gibts jetzt mit ABE, aber wie verrückt muss ich sein 300.000€ zu investieren
um so nen Blödsinn zu tüven und dann auch vorerst nur für nen Seat!
Was haltet ihr davon?
Wenn der Beitrag nen griff ins Klo war, kann der auch gern wieder gelöscht werden bin dann auch nicht traurig
AlexanderS-69
hm
50 Öre für ca. 6 Minuten (bei Vollgas) Lachgas......und das bei Umrüstkosten von 3.000 Öre.
Das wird die Kunden wohl eher wenige sein lassen..ausser die Leute, die sowas für den Dragfstrip brauchen.
Mir würde das nix bringen, da nach spätestens 15 Minuten leer........
Ciao
Alex.
TilmanQ-79
Vielleicht irre ich mich, aber die Anlage ansich mag legal sein. Nicht aber der Transport von Lachgas (N2O) ist genehmigungspflichtig. Das wäre dann ein Gefahrguttransport.
Das heißt das Auto muss vorne und hinten sowas haben:

Inklusive entsprechender Nummer. Dazu muss der Fahrer eine ADR-Bescheinigung haben. In Wohngebiete darf er dann auch nicht mehr einfahren...
Da von dem Gefahrgut logischerweise auch nichts austreten darf oder verbrannt werden darf. Kann er das ganze Gerümple nicht benutzen. Aber die Anlage ist eingetragen....
AlexanderS-69
@Tilmann
nö, laut dem Bericht auf Vox, ist der Betrieb legal.
Ciao
Alex.
TilmanQ-79
Der Betrieb der Anlage bestimmt. Aber nicht mit Lachgas. Kann mir nicht vorstellen, dass man mit Gefahrgut einfach so durch die Gegend fahren darf.
Andere Sachen wie Wasser, Luft und Co darf man da sicher nach Herzenslust einspritzen.
ChristianK-82
ja weil die irgendwelche besonderen flaschen einbauen, mit denen sie die bestimmungen erfüllen oder umgehen konnten
und das betäubungsmittelgesetz sind sie damit umgangen das sie dem gas ein brechmittel beigemischt haben.
MartinT-78
Gibt es nicht bestimme Höchstmengen an brennbaren Materielien, die man nicht überschreiten darf? Ich darf doch eine Flasche Brennspiritus oder eine Kiste Bremsenreiniger transportieren, ohne ein Gefahrguttransport zu sein.
TilmanQ-79
Egal ob BTM oder nicht. Das Zeug ist ein Gefahrengut. Legt man es in ein Auto, egal in welchem Behälter benötigt man ab einer gewissen Menge alles was ich oben aufgeführt habe. (Entsprechende Papiere hab ich vergessen auf denen Absender und Empfänger draufsteht).
Man kann Lachgas nicht einfach so rumfahren. Dann könnte ich ja auch ab morgen Plutonium in meinen Kofferraum legen.
Sicher gibts eine Mindestmenge. Aber mit 5 Sahnekapseln bringst du keinen Motor auf Touren.
edit:@Jörgs Video:
Wie ich gesagt habe. Anlagen zur Leistungssteigerung kann man sich so viel Eintragen lassen wie das Auto trägt. Nur darf man nicht plötzlich Gefahrengut durch die Gegend fahren.
Da kann mir Hinz und Kunz noch so viel Papier zeigen.
JörgH-67
| Zitat: |
Original von TilmanQ-79
Egal ob BTM oder nicht. Das Zeug ist ein Gefahrengut. Legt man es in ein Auto, egal in welchem Behälter benötigt man ab einer gewissen Menge alles was ich oben aufgeführt habe. (Entsprechende Papiere hab ich vergessen auf denen Absender und Empfänger draufsteht).
Man kann Lachgas nicht einfach so rumfahren. Dann könnte ich ja auch ab morgen Plutonium in meinen Kofferraum legen.
Sicher gibts eine Mindestmenge. Aber mit 5 Sahnekapseln bringst du keinen Motor auf Touren.
edit:@Jörgs Video:
Wie ich gesagt habe. Anlagen zur Leistungssteigerung kann man sich so viel Eintragen lassen wie das Auto trägt. Nur darf man nicht plötzlich Gefahrengut durch die Gegend fahren.
Da kann mir Hinz und Kunz noch so viel Papier zeigen. |
stimmt nicht ganz; für diese Dinge hat es die EG-Sicherheitsdatenblätter
http://www.sitech.meb.uni-bonn.de/su/umw...lachgas_sdb.pdf
hab ein bischen damit zu tun, da wir beruflich auch brennbares etc. befördern, in geringen Mengen
TilmanQ-79
Ab welcher Menge muss man es dann Kennzeichnen?
Ich bleib dabei. Diese ganze Lachgasnummer kann nicht legal sein. Auch wenn das bei Vox gezeigt wird.
AUs Jörgs PDF:
| Zitat: |
Der Fahrer muß die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er
muß wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist.
Gasflaschen vor dem Transport sichern. Das Flaschenventil muß
geschlossen und dicht sein. Die Ventilverschlußmutter oder der
Verschlußstopfen (soweit vorhanden) muß korrekt befestigt sein.
Die Ventilschutzeinrichtung (soweit vorhanden) muß korrekt
befestigt sein. Ausreichende Lüftung sicherstellen. Geltende
Vorschriften beachten. |
Und vorbei ist der Leistungsrausch.
HaraldB-75
Seit wann brennt denn Lachgas?
In Österreich wäre nur ein _gewerblicher_ Transport davon mit Herumtuerei betroffen.
Eine Flasche die korrekt angschlossen ist kann wohl auch nicht als "Transport" angesehen werden => da dürft eich mit den 60L Sprit im Tank ja aonst auch nichts durchs Quellschutzgebiet wo Tanklaster verboten sind ...
TilmanQ-79
Es ist brandfördernd. Nicht brennbar.
GerdS-72
Erm .... ich fahre mit bir zu 60l Flüssiggas durch die Gegend. Ist das auch verboten? Oder reicht es wenn ich nicht rauche?
MartinT-78
Wo genau ist denn nun der Unterschied zwischen einem vollem Tank mit Super, LPG oder Erdgas und Lachgas oder ein paar Litern Nitromethanol?
JörgH-67
in der Art der Flamme