STI Teile und Eintragung (Spießer ich..)

DennisB-89
Ich weiß ich weiß, wenn auf einem Teil STI steht dann fahren es alle einfach, weil ja keiner weiß, dass es nicht Serie war bei zB einem deutschen Modell.

Aber wie sieht es eigentlich aus? Wenn ich alles 100% ig haben möchte, könnte ich ein STI-Fahrwerk aus einem GC8 in einem GC8 GT problemlos eintragen lassen?

Oder ist das alles Spinnerei, da ich ja ein ansonsten baugleiches Modell habe (fast..jaja großes Grinsen ) und das Fahrwerk ein sog. Originalteil ist??



Damit ich nicht noch einen Thread eröffnen muss, 2. Frage:

Meine Versicherung sagte mir mal, eine Leistungssteigerung von (lasst mich lügen) 20% sei okay, danach sollte ich es bei denen anmelden.
Nun fahre ich, wie so viele hier mit erhöhtem Ladedruck:
von 211 auf rund 230 PS, das wären also ca. 10% mehr Leistung ( oha Augen rollen ). Was mich aber beschäftigt: Ist ein ander Turbolader, erhöhter Ladedruck generell illegal, oder müsste sie gar TÜV abgenommen sein?

Was machen die 400+ PS Fahrer hier, wenn es mal krachen würde? Schnell den Boostcontroller aus der Halterung rausreißen und hoffen, dass der Gutachter nichts bemerkt? Ich denke man versteht, worauf ich hinaus will.


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Ich hoffe ich wirke aufgrund meiner letzten Threads/Fragen nicht wie der totale Spießer großes Grinsen Ich will nur jetzt kurz vor dem Aufbau meines Imprezas wissen, was komplett legal machbar ist und WIE. Ich möchte einfach alles so gewissenhaft wie möglich machen, was TÜV und Versicherung angeht. Ich denke, meine Sorge verstehen die meisten.. prophezei



Ich danke euch für die Diskussion! hallo
MaikK-80
wenn du nen tüv prüfer hast der vll auch im dmsb iss, geht einiges...

ansonsten, ich würd soviel wie geht eintragen lassen, der rest sollte möglichst passig aussehen

gibt ja leider nich für jedes teil nen gutachten
DennisB-89
Das ist ja immer so eine Sache. Jedes Teil braucht hier zulande ein Gutachten, ABE, E-prüfzeichen bla bla bla.

Nur wenn ich mir aus Japan oder den USA ein Originalfahrzeug hole, ist da auch überall Pustekuchen mit Europäischen bzw. deutschen Gutachten etc.
Und trotzdem kann ich legal eine Vollabnahme des Fahrzeuges machen lassen.

In diesem Fall wäre es ein japanischer STI, dem man mit zwei drei Änderungen ja komplett legal über den TÜV bringen kann.

Nur wenn man Teile von diesem an einem deutschen Auto verbauen will (gleiches Modell), dann ist man wieder in dieser Grauzone.

Ich dachte diese Grauzone könnte man mir erklären großes Grinsen crazy
MaikK-80
dann suchste dir nen fzg schein von so nem zugelassenen STi und machst Bilder, und schwupps hat der Onkel vom Tüv ne Eintragungsgrundlage für nen §21
DennisB-89
Gut. Dank dir. Warscheinlich der einzige richtige Weg..

Jetzt wäre noch meine Frage, wegen der Leistungssteigerung.
Aber zugegeben, die Frage ist eher dumm.. Da wird wohl niemand etwas drüber wissen, was 'positiv' für die Antwort sein könnte Augenzwinkern

Danke
ChristianP-82
Zitat:
Was mich aber beschäftigt: Ist ein ander Turbolader, erhöhter Ladedruck generell illegal, oder müsste sie gar TÜV abgenommen sein?

ja. genaugenommen muss jede änderung am motor, die das Abgasverhalten beeinträchtigt abgenommen werden!
Verbau eines anderen Laders sowie hochschrauben des Ladedrucks ist somit ohne eintragung illegal.

Zitat:
Was machen die 400+ PS Fahrer hier, wenn es mal krachen würde? Schnell den Boostcontroller aus der Halterung rausreißen und hoffen, dass der Gutachter nichts bemerkt? Ich denke man versteht, worauf ich hinaus will.

die lassen ihr Auto heile Augenzwinkern

nee spass bei seite.
solange es nur blechschaden ist gucken Gutachter selten nach Leistungssteigerung. Wenn die Schuldfrage geklärt ist wird nur der Schaden aufgenommen und die höhe festgestellt. Das ist der Regelfall.

Anders sieht es aus, wenn Personen zu Schaden gekommen sind und vlt die Staatsanwaltschaft mit drin hängt... dann kann man sich warm anziehen.
DennisB-89
Gut großes Grinsen Also nachdem ich dann den örtlichen Weihnachtsmarkt umgedriftet bin immer schnell die PWR taste am Bosstcont. drücken und tot stellen crazy crazy