JörgH-67
unter Absatz 4 ist eine Tabelle die den Umfang aufzeigt
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/..._viiia_133.html
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Also die neue Hauptuntersuchungs-Richtlinien sind nun seit 1.7 wirksam, was hat sich geändert? 1) Probefahrt mit mind. 8 km/h bei allen Fahrzeugen unabhängig der Erstzulassung 2) Es gibt fast nur noch erhebliche Mängel 3) die sog. vertiefte Untersuchung wenn das Fahrzeug die HU um mehr als 2 Monate überzogen hat (inkl. 10€ Zusatzgebühr). der Rest ist jetzt nicht so interessant (außer für die Moppedfahrer, Lautstärkenmessung ist bei vertiefter Untersuchung Pflicht). |
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Original von JörgH-67 nicht 8 km weite Testfahrt, Mindestgeschwindigkeit 8 km pro Stunde muss erreicht werden beim cruisen um den Block |
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Original von RenéS-85 Auch die Sache mit der Verspätung ist etwas zu dramatisiert worden. Im dritten Monat gibts auch keine Strafe. Erst ab dem 4 Monat (20%)! |
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Neue Plakette? Ab dem 1. Juli werden die Kriterien strenger Lübeck - Die Gefahr, dass das Auto bei Tüv oder Dekra durchfällt, steigt: Viele bislang geringe Mängel werden künftig als schwer eingestuft. Der kleine Flitzer sieht aus wie neu – der rote Lack glänzt, von Beulen oder Schrammen keine Spur. Zumindest äußerlich präsentiert sich der VW Fox in bester Verfassung. Doch in der Prüfstelle wird sich gleich herausstellen, ob auch unter dem Lack alles glänzt. Rechtzeitig zum Stichtag der Hauptuntersuchung im Juni lässt Robert Bartels den Fox seiner Freundin bei der Dekra im Hutmacherring auf Herz und Nieren checken. Für den 23-jährigen Lübecker und den roten Flitzer bleibt alles beim Alten, wer jedoch ab dem 1. Juli zur Hauptuntersuchung (HU) kommt, muss sich auf gravierende Veränderungen einstellen. Schon kleinere Mängel können künftig zum Durchfallen des Autos führen. Denn ab Juli gelten für die Hauptuntersuchung neue Regeln. „Es gibt kaum noch geringe Mängel“, sagt Jochen Estermann, Fachabteilungsleiter Prüfwesen bei der Dekra, und verdeutlicht das an einem Beispiel: „Zu tief eingestelltes Licht war früher ein geringer Mangel. Jetzt ist das ein erheblicher.“ Vier Wochen hatten die Fahrer Zeit, die Lichteinstellung zu korrigieren – ohne das Auto noch einmal vorführen zu müssen. Die Einstufung als erheblicher Mangel bedeutet nun, dass die Fahrzeuge keine Plakette bekommen. Auch einen leicht undichten Auspuff gibt es in Zukunft nicht mehr. Sowohl Dekra als auch Tüv gehen davon aus, dass sich die Durchfallzahlen erhöhen werden. Von etwa 3800 Mängeln sind ab sofort 3253 erheblich und nur noch 402 gering. „Vorher war das Verhältnis ausgewogen“, sagt Jochen Estermann. 138 Mängel werden als verkehrsunsicher eingestuft. mal wieder in Erinnerung rufen ![]() Außerdem kommt in Zukunft ein vereinheitlichter, systematischer Prüfkatalog, der sogenannte Mangelbaum, zum Einsatz, der die vorgegebenen Mängel und deren Einstufung beinhaltet und für die Ingenieure aller Prüforganisationen gilt. „Das schafft mehr Transparenz“, sagt Andreas Nicolaisen, stellvertretender Regionalleiter beim Tüv Nord. Die Hauptuntersuchung wird künftig zwar ein wenig länger dauern, Jochen Estermann geht von einer Viertelstunde aus, teurer werden die HU und die Nachuntersuchung bei der Dekra und beim Tüv allerdings nicht. In Schulungen wurden die Mitarbeiter auf die Veränderungen vorbereitet. Bei Fahrzeughaltern, die im Gegensatz zu Robert Bartels ihr Auto nicht pünktlich vorführen, kommt eine weitere wichtige Änderung zum Tragen. Ab dem 1. Juli entfällt die Rückdatierung der Plakettengültigkeit. Fahrer, die den Termin der Hauptuntersuchung überziehen, erhalten in Zukunft ab dem Zeitpunkt der Untersuchung die volle Plakettenlaufzeit. In der Vergangenheit galt sie ab dem eigentlich fälligen Monat. Wer die HU- Frist um mehr als zwei Monate überzieht, muss nun allerdings eine 20 Prozent höhere Gebühr zahlen. Denn wegen der statistisch nachgewiesenen höheren Mängelhäufigkeit fällt die Überprüfung intensiver aus. Neben Herz und Nieren wird bei der Hauptuntersuchung in Zukunft auch das Gehirn der Autos gecheckt. Mit einem Diagnosegerät, dem sogenannten HU-Adapter, erfolgt eine umfassende Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme. „Wir begrüßen das“, sagt Jochen Estermann. Vor 30 Jahren sei hauptsächlich Rost geklopft worden, das sei heute aber kein Problem mehr. „Stattdessen haben wir die vielen elektronischen Helferlein. Das muss anders geprüft werden als bisher.“ Und auch Andreas Nicolaisen vom Tüv findet es gut, dass der fortschreitenden technischen Entwicklung Rechnung getragen wird. Die Elektronikprüfung erfolgt allerdings erst im Jahr 2013. Zunächst werden Taxis betroffen sein, weil sie jährlich zur HU müssen. Ob alte Kiste oder Neuwagen: Alle Fahrzeuge betrifft eine weitere Änderung. Ab Juli beginnt jede Prüfung mit einer kurzen Probefahrt, bei der das Auto auf mindestens acht Stundenkilometer beschleunigt werden muss, damit die Systeme initialisiert werden. „Für uns ändert sich nichts“, erläutert Estermann. „Die Autos müssen bei uns sowieso in die Prüfstelle reinfahren.“ Eine so kurze Strecke reiche aus, um auf acht Stundenkilometer zu kommen. Der Fox von Robert Bartels ist diesmal noch von der Regeländerung verschont geblieben, aber spätestens in zwei Jahren gilt sie auch für ihn. Die künftig verstärkte Überprüfung der elektronischen Systeme findet der Lübecker gut. „Ich habe gerade bei einem Sicherheitstraining gemerkt, wie gravierend es sein kann, wenn das nicht funktioniert.“ |