Gutachten f. Prodrive ESD

ManiW-89
für den ESD such ich ein Gutachten...am besten sollte der Forry SF auch drin stehen...




Danke schon mal.
TimF-88
soweit ich weiß gibt es keins für Deutschland
JohannesK-85
Schau nochmal genau auf der Unterseite nach, der hat ne E-Nummer!
Somit eintragungsfrei! smile
ManiW-89
Ja die E-Nummer hab ich gesehen. Aber trotzdem muss ja irgendwo stehen, dass ich den auf dem und dem Auto montieren darf oder nicht?

Und meiner Meinung nach muss es zu jedem Teil mit einer E-Nummer auch ein Datenblatt geben...
JohannesK-85
Hab hier ein paar Infos:
Der §19 der StVZO sagt aus,
das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein-
oder Anbau von Teilen
für diese Teile

eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen
beachtet werden.

Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenenGenehmigungsart tragen ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigungmit sich führt.

Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!

Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt
zusammen, sie
beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem
großen E in einem Kreis.
ChrisM-81
Die StVZO schreibt aber vor,das man das Gutachten wenn der ESD nicht eingetragen ist,mitführen muss.
JohannesK-85
Den Text den ich geschrieben habe stammt direkt von einer Anfrage beim KBA, zwar aus einem anderem Forum, aber ich denke die werden keinen Mist erzählen. smile

Kleines Beispiel:

Du kaufs stinknormale Bremsbeläge von ATE mit E-Nummer, hast du da ein Gutachten dabei?!
JohannesK-85
Das schlimme ist nur, dass man 10 Leute fragen kann und 10 verschiedene Antworten bekommt.
MarkusH-76
Fahre den ESD auch,
weder TÜV noch die Herren von der Trachtengruppe, haben je nach einen Wisch gefragt!

Die Herren in Grün waren schon mal darunter gelegen, und meinten danach
"OK passt, hört sich für legal... gut an" cool
ManiW-89
Zitat:
Das schlimme ist nur, dass man 10 Leute fragen kann und 10 verschiedene Antworten bekommt.


liegt wohl daran, dass deutschland, österreich und die schweiz doch einiges unterschiedlich geregelt haben...

Zitat:
weder TÜV noch die Herren von der Trachtengruppe, haben je nach einen Wisch gefragt!


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen trachtengruppe großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Zitat:
Die Herren in Grün waren schon mal darunter gelegen, und meinten danach "OK passt, hört sich für legal... gut an"


und was war an der AGA noch alles geändert?
können/dürfen die selbst dB-Messungen machen?
MarkusH-76
Zitat:
Original von ManiW-89
Zitat:
Das schlimme ist nur, dass man 10 Leute fragen kann und 10 verschiedene Antworten bekommt.


liegt wohl daran, dass deutschland, österreich und die schweiz doch einiges unterschiedlich geregelt haben...

Zitat:
weder TÜV noch die Herren von der Trachtengruppe, haben je nach einen Wisch gefragt!


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen trachtengruppe großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Zitat:
Die Herren in Grün waren schon mal darunter gelegen, und meinten danach "OK passt, hört sich für legal... gut an"


und was war an der AGA noch alles geändert?
können/dürfen die selbst dB-Messungen machen?


Fahr das komplette Prodrive Performance Package das ist noch der Kat geändert!
Grobe DB Messungen darf die "Trachtengruppe" machen,
kann man aber mit nen guten Anwalt anfechten!

Eine korrekte DB Messung durch TÜV und co. verschlingt einiges an kosten und wir wenn es nicht offensichtlich viel zu laut ist, eher vermieden!
TimF-88
ja so kann ich das auch bestätigen, wenn E Prüfzeichen mit Nummer drauf ist, muss in der Regel kein utachten mitgeführt werden. Aber: Auf nachfrage können die eines verlangen und wenn du dann keins hast ist es auch ziemlich doof fröhlich
MaikK-80
ich hab mir bei meinem rechtslenker impreza mit PPP den endschalldämpfer aufgrund der E Nummer eintragen lassen.

einfach mal nen kulanten tüv prüfer suchen und ne abnahme nach § 19.3 oder nach § 21einzelabnahme machen

gruß maik
ManiW-89
Was nimmt der ab, also was checkt der da?
MaikK-80
er hat einfach nur die E Nummer die aufn Auspuff stand genommen und im Fzg Schein steht: m. Endschalldämpfer TYPZunge raus RODRIVE EG GEN. E....


fertsch.... und so laut sind die ja nun auch nich
TimF-88
dann war er aber schon recht kulant.
MaikK-80
Zitat:
Original von TimF-88
dann war er aber schon recht kulant.


im prinzip nicht, da ja unter der e nummer alles für den pott hinterlegt ist und er ja nur bestätigt das er verbaut ist...

mir solls egal sein... der topp steht drin, wenn jemand da ne kopie vom fzg schein brauch kann er sich gern melden
TimF-88
Wenn du einen in deutschland zugelassenen ESD kaufst ist immer eine ABE oder ein §19,3 Teilegutachten mit dabei. Diese müssen mitgeführt werden wenn der ESD nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist. Das Gutachten muss in der Regel dem Prüfer vor liegen (zumindest bei ESD´s mit teilegutachten)

ESD mit ABE muss eh nicht zum TÜV, trotzdem muss das Gutachten mitgeführt werden auch wenn ne E Nummer drauf steht.
MaikK-80
stimmt eben so nicht...

entweder hat er ein teilegutachten

dann eintragen lassen

...

eine abe mit KBA Nummer

dann mitführen oder eintragen

...

oder eine EG / EWG Typgenehmigung

dann eintragungsfrei und keine mitführpflicht da ausreichend gekennzeichnet und alle daten über den pott bei der dekra im zentralrechner hinterlegt sind bzw abgerufen werden können.

so kenn ichs... und so isses:

siehe hier: http://www.scooter-attack.com/download/download_manuals/KBA.pdf

und wenn man was mit eg ewg eintragen muss, dann meist nicht das bauteil an sich sondern es erfolgt eine anbauabnahme... um sicherzustellen das es ordentlich montiert ist.