TimF-88
Gestern auf einem handelsüblichen "MAXI COSI CITI" entdeckt...
also e4 doch zulässig in Deutschland.
Laut genaueren Recherchen konnte ich mehrmals lesen, das seit der EU eröffnung alle "e" Zulassungen in allen EU Ländern gelten.
d.h. Somit würde der Prodrive Auspuff (e4 Symbol) bei uns Zugelassen sein und das heißt es sind keine Papiere Notwendig da das "Papier" auf dem Topf steht und durch die e4 Zulassung abgesegnet ist.
ThommyK-86
COOOOL
Das sind doch mal jute NAchrichten.
TimF-88
Ja schon, aber so 100% würde ich mich nicht auf das verlassen was im Internet steht.
GerritB-80
Denke das ist soweit korrekt,
die E Nummer geht ja noch weiter,also es steht ja mehr als nur E4 drauf.
Und unter dieser Nummer müsste beim KBA ein detailierter Bericht vorliegen,bzw verfügbar sein wo der genaue Verwendungszweck und Auflagen hinterlegt sind.
Die Nummer hinter dem E gibt glaub ich das ausstellende Land an.
Also im Falle eines Prodrive ESD ist hinter der vollständigen E Nummer die Fahrzeugliste hinterlegt wo er zulässig ist.
Also Beispielsweise "Prodrive E4 278564 Subaru Legacy" . Dann würd ich sagen ist er problemlos im EU Land fahrbar.
Im Zweifelsfalle einfach mal ne Mail ans KBA mit der kompletten E Nummer schicken und nachfragen. Die sind dort koorperativer als man denkt.....
SwenL-78
dann müsste aber auch in der tüv-datenbank ein gutachten vorliegen....
aber meiner hat es nicht gefunden....(stand daneben...)...
TimF-88
Nein, der TÜV hat nur eine Datenbank mit eigenen Zulassungen. Aber alles wird von Kba unterzeichnet. Und wird anschließend dann zum TÜV gebracht oder vorher zum prüfen.
SwenL-78
moin tim,schreib doch mal das kba an....dann sehn wir ob er legal ist oder nicht!!!
und uns ist dann allen geholfen....
TimF-88
Warum sollte ich das machen?
Mir ist es völlig Wurscht ob er legal ist oder nicht :-) ich fahre ihn so oder so, also interessiert mich das garnicht
und wenn doch mal jemand was spricht, weise ich höflich auf das EU Recht und die e4 hin und gut ist.
ChrisM-81
Da es hier beinahe täglich zu Diskussionen kommt ob offene Luftfilter,Auspuffanlagen mit/ohne Silencer nun in Verbindung mit einem Sportauspuff erlaubt sind schreibe ich jetzt mal was dazu. Hoffe dann ist es auch dem letzten klar, die meisten wissen es ja schon.
Ich schreibe euch hier nur ein paar Grundsätze auf,da alles zu erklären,viel zu komplex und zu lange dauern würde.
Offener Luftfilter:
Wird ein offener Luftfilter verbaut muss dieser eingetragen werden. Besitzt der Filter ein Teilegutachten reicht eine Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO, besitzt er kein Teilegutachten muss eine Einzelabnahme gemäß §21 StVZO durchgeführt werden. Der Luftfilter muss eine Kennzeichnung haben um ihn somit später in der Kontrolle identifizieren zu können. Oder die Maße müssen eingetragen werden.
Sportauspuff:
Hierfür wird ebenfalls ein Gutachten benötigt. Beim Teilegutachten wird zusätzlich eine Änderungsabnahme durchgeführt. Teile mit europäischer Genehmigung oder mit ABE müssen nicht eingetragen werden.Das Gutachten muss aber im Fahrzeug mitgeführt werden und bei verlangen vorgezeigt werden/am besten eintragen lassen.So braucht man kein Gutachten mitführen.
Falls kein Gutachten vorhanden sein sollte,muss eine teure Geräuschmessung,Staudruckmessung gemacht werden.Viele Tuner haben diese teuren Prüfungen schon machen lassen und rechnen diese als kleinen Teil natürlich auf ihre Preise oben drauf.
Falls ein Silencer benötigt wird,muss dieser eingetragen werden.
Falls ein Luftfilter verbaut ist erlöscht die ABE des ESD.
Kombination beider Teile:
Werden sowohl ein offener Luftfilter als auch ein Sportauspuff verbaut muss eine Kombinationseintragung durchgeführt werden. Somit ist es nicht ausreichend den Luftfilter eintragen zu lassen wenn der Auspuff eine E-Nummer besitzt.Dann muss auch der ESD mit E-Nummer eingetragen werden.
Die Eintragung erfolgt gemäß §21 StVZO. Korrekterweise muss hier eine FAHRgeräuschmessung durchgeführt werden. Diese ist sehr aufwändig und Teuer.
Hier mal die Fakten:
Seit Anfang 2011 darf eine Auspuffanlage nicht lauter als 3DB als Serie im Schein steht sein,max 98DB im Stand bei Fahrzeugen bei den der Motor vorne eingebaut ist.Von dieser Regelung befreit sind Kleinserien und Prototypen.
Lauter darf der Tüv nicht eintragen,es mag ja vieleicht Prüfer geben die das noch machen,aber es ist das Papier nicht Wert wo es drauf steht.
Wenn die Auspuffanlage zu laut ist,hat man bei manche Auspuffanlagen die Chance einen Silencer zu verbauen,um so mit eine legale Eintragung zu bekommen.,der Silencer muss von jedem Prüfer der ein wenig Verstand hat,mit eingetragen werden und steht so mit im Fahrzeugschein.
Wenn dann jemand den Silencer raus machen möchte,dann kann er das doch tun.
Wenn er angehalten wird,kann man immer noch sagen,der Silencer ist gestohlen worden oder verloren auf der Bundestrasse.
Dann ist dies kein Vorsatz um man bekommt eine Mängelkarte und muss nur vorfahren,das kostet kein Geld oder sonst was.
Und auch die Eintragung ist nicht in Gefahr.
Vorsatz wäre nur wenn man sagt ich habe den Silencer extra entfernt,dann bekommt man Strafe.
Falls immer noch jemand denkt eine Eintragung ohne Silencer ist besser,das bringt euch nichts,bei einer richtigen Polizeikontrolle oder der nächsten HU,bekommt ihr eure Eintragung wenn das Fahrzeug zu laut ist gestrichen,ihr bekommt eins auf den Deckel und der Prüfer eine Abmahnung oder verliert seinen Job.
mfg Chris
RHD//Speedmaster
TimF-88
Ja da ist jetzt nix neues dabei was man noch nicht wusste wenn man sich damit mal beschäftigt hat. ich gehe einfach mal davon aus das die Leute, die hier im Forum sich etwas drunter bauen, wissen was sie tun (legal oder nicht).
Habe diesen Beitrag nur geschrieben weil ich zufällig die "e4" Nummer auf anderen Teilen gefunden habe, die hier in Deutschland verwendet werden dürfen, und die auch keine Papiere haben die dabei sein müssen wenn man dieses Teil am/im Fahrzeug betreibt.
Hätte ich diese e4 Nummer auf dem MaxiCosi nicht entdeckt wäre es mir relativ egal
aber das hat mich zu dem Anlass gebracht mich etwas schlau zu machen.
gruß Tim, dem es egal ist ob ein Auspuff eingetragen ist oder nicht. Denn mein offener Luftfilter ist eingetragen ^^
SwenL-78
Zitat: |
Original von TimF-88
Aber alles wird von Kba unterzeichnet. Und wird anschließend dann zum TÜV gebracht oder vorher zum prüfen. |
stimmt nicht das kba hat keinerlei daten oder gutachten vorliegen!!!
e4 ist niederlande
sprich rdw.nl
und ich bzw.mani und ich suchen eben die papiere dazu!!!
ChristophL-86
Hab gestern mal unseren HU-Prüfer gefragt, ihm genügt das E auf dem Auspuff.
Also wir haben Dienstags ab 8 Uhr TÜV....
TimF-88
sagte ich ja

aber mir glaubt ja keiner
ich melde mich schonmal an für April oder Mai, falls mein tüv das E nicht reicht. aber ich geh mal stark davon aus.
TimF-88
dann zeig uns doch mal das gutachten, es gibt nämlich garkeins
ManiW-89
Doch Timbo, es gibt eins!!! Ob man es braucht oder nicht, ist eigentlich ermessenssache des Prüfers.
Ob sich der mit dem E-Zeichen begnügt oder nicht ist seine sache.
Grundsätzlich laut TÜV Süd gilt:
http://www.tuev-sued.at/auto-service/wissenswertes/
Muß mein Schalldämpfer (Auspuff) in die Genehmigungspapiere eingetragen werden?- Mein Schalldämpfer hat eine EU- Genehmigung
- Wenn es ein Gutachten gibt, aus dem hervorgeht, dass der Schalldämpfer (eindeutige Kennzeichnung am Bauteil und im Gutachten) für das entsprechende Fahrzeug als geeignet erklärt wurde (keine Verschlechterung der Abgas- und Lärmwerte) ist dieses Gutachten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
- In diesen Fällen ist keine Eintragung bzw. Genehmigung erforderlich.
TimF-88
jo und weiter?
dann zeigt uns oder mir bitte mal das gutachten, denn dann seit ihr Ausnahmen die von Prodrive ein Gutachten bekommen, welches eigentlich garnicht existiert, denn selbst die briten bekommen von prodrive kein gutachten.
JoergK-78
Es muss ein Gutachten oder eine europäische Betriebserlaubnis geben, denn sonst düfte der ESD kein E-Prüfzeichen tragen.
Die Frage lautet nur: Wo (in welchem Land)? Und in welcher Sprache?
ManiW-89
genau...
e4 heißt in den Niederlanden genehmigt...
HaraldB-75
@Manuel: Obacht in .at, da war es das letzte mal las ich nachgesehen habe noch ein bißchen anders bzw. Grauzone.
Der TÜV wollte mir meinen Remus (mit ABE, E-Zeichen) nicht eintragen, der Polizei genügte erst nach viel Zureden die ABE, die Wahrheit liegt laut meinen Recherchen irgendwo dazwischen.