JörgH-67
muss ein Alkohol Schnelltest mitgeführt werden
http://www.autokiste.de/psg/1203/9984.htm

| Zitat: |
| Ab dem 1. Juli 2012 ist in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr berichtet, gilt diese Vorschrift auch für Ausländer, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist Ende Oktober wird bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von 11 Euro fällig. |
http://www.autokiste.de/psg/1203/9984.htm
