StephanF-79
Obwohl die Aussagen die des Schreibens, was ich gepostet habe, nur untermauern, stellt sich sich mir trotzdem die Frage wie zuverlässig diese Quelle ist... Ist das bekannt?
Gruß Stephan
ManuD-87
Hallo zusammen.
Ich kenne einen Fall wo jemand ohne Silencer angehalten worden ist. (Nein nicht Ich)
In dem Fall wurden 35€ und 1 Punkt fällig.
Wohl weil die Anlage Eingetragen ist, das fahren ohne Silencer aber eine
Ordnungswidrigkeit ist.
Ich glaube es kommt auch sehr auf die Beamten an. Ich war letzten Sommer ohne Silencer in eine Großkontrolle geraten und ich durfte Weiterfahren.
Trotzdem würde mich interesieren was mir passieren kann beim fahren ohne Silencer, so richtig kann man das denke ich nicht sagen. Bis zur Beschlagnahmung kann sicher alles passieren.
Gruß Manu
StephanF-79
Wenn die Anlage ohne Silencer eingetragen ist, hat das ein TÜV Prüfer zu bewerten ob das rechtens ist oder nicht.
HelmutS-50
Nur, wenn das Fahrzeug mit oder ohne Silencer zu laut ist, ist man dran !
TimF-88
Seitdem ich Rechtslenker fahre gucken die blauen nurnoch doof statt mich anzuhalten (wie vorher), also, kauft Rechtslenker aus Japan mit §21 Vollabnahme für die deutsche Zulassung. Hat man immer die möglichkeit zu sagen: "ist original und war bei der §21 Vollabnahme zum erlangen der deutschen Zulassung schon angebaut"

.
so hab ich es bei der ersten polizeikontrolle mit dem neuen gtb erklärt

, da hatte ich aber den großen fujitsubo nicht mehr drunter sondern den kleinen prodrive (kleineres endrohr), deshalb haben die es wohl abgenommen

. alles andere ist ja eh eingetragen (Felgen, Luftfilter).
Allerdings haben sie sich ziemlich skeptisch die lufthutze und die sprotsitze im innenraum angeschaut. Konnten allerdings ja nicht nachweisen das sie nicht original sind und haben mich relativ flott weiter fahren lassen. Seither nie wieder angehalten wurden hier bei uns.
Das einzige wo ich geschluckt habe war das die mich nach dem fehlenden LWR gefragt haben als sie sich die Scheinwerfer anschauten. Hätte ich nicht mit gerechnet. Aber dank der Sondergenehmigung vom Landkreis Fulda auch kein Thema *gg*
PatrikJ-75
wie helmut schon geschrieben hat
zu laut ist zu laut !
egal ob eingetragen , abe oder der verkehrsminister sitzt auf deinem beifahrersitz
im schein steht die zulässige lautstärke und die gilt bis auf eine kleine tolleranz
StephanF-79
Das ist natürlich vollkommen richtig, aber ob das zu laut ist hat ein TÜV Prüfer unter den vorgegebenen Bedingungen festzustellen und nicht der Dorf Sherif am Straßenrand.
AlexanderS-69
aber die Sherrifs haben immer öfter auch DB-Messgeräte dabei und wissen den Winkel und den Abstand um das sauber prüfen zu können.
Wenn dann zu laut gehts zum TÜV....um das "wasserdicht" zu überprüfen.
Ciao
Alex.
PatrikJ-75
es reicht nich nur , dass sie wissen wie es geht .
es darf nur ein speziell darin geschulter messen und das muss er auch an ort und stelle belegen können
AlexanderS-69
wenn der Verdacht besteht und mittels Messung belegt wurde, geht es ab zum TÜV, dort wird dann genau gemessen. Ist quasi die gleiche Vorgehensweise, wie beim Alko-Test.....
Ciao
Alex.
in MUC haben die sogar nen TÜV-Menschen bei grossen Kontrollen dabei....da helfen dann die besten Ausreden nix mehr.
JumiW-82
ne frage die sicherlich einige von usn hier betreffen wird: wie sieht es mit ausländischen fahrzeugen aus?
mein leggy z.b. fährt mit KW Var III, welches auch ne eintragbar wäre in Deutschland. Da mein leggy in italien zugelassen ist und dort die gesetzeslage anders, ist es nicht im typenschein vermerkt.
jemand ne idee?
ThomasP-81
taet mich auch interssieren ein wenig wie wir uns verhaltetn sollen wen mal wiurklichg einer aufhalet und stress macht !!
AlexanderS-69
No capisco .... sono italiano. ;-)
JumiW-82
ich führe aus warum: in italien z.b. wird dir bei mehr als 1,5 promille das auto konfisziert udn versteigert. aber nur von italienischen staatsbürgern! ich schätze mal in Deutschland müsste die rechtslage ähnlich sein: wenn ich mit einem in italien zugelassenen wagen, mit korrekten papieren und gültiger plakette unterwegs bin, dürften sie meinen wagen eigentlich nicht einziehen, oder?
ich sehe schon, es werden bald jede menge subis in italien zugelassen
JörgH-67
verstehe jetzt den Zusammenhang nicht: in Deutschland gibt es eigentlich keine Zwangsenteignung, sowas kennt man hier auch nur aus Amiland, wenn dort "Rasern" die Karre abgenommen und werbewirksam öffentlich verschrottet wird.
Als Ausländer mit 1,5 Promille wirst Du nur das mehrfache Bezahlen (im Gegensatz zu einem Deutschen), die Weiterfahrt wird untersagt und die Einreise als Fahrer für einen gewissen Zeitraum ebenfalls (in Anlehnung an den Zeitraum des Führerscheinentzuges den ein Deutscher bekommen würde)
JumiW-82
ich erkläre den zusammenhang einfacher:
kann mir die deutsche polizei mein auto einziehen und stillegen (eigentlich die ganze diskussion um die es sich in diesem fred dreht), wenn der wagen nicht in D zugelassen ist?
meine vermutung: nein, ich suche gerade bestätigung für diese vermutung
JörgH-67
lies Dir meine beiden letzten Links durch
JumiW-82
schon klar, also muss ich die frage nochmals stellen:
wenn was bei mir in italien legal ist und bei euch nicht, wer hat dann recht? und bitte keine fälle von "wenn ich mit 300 auf der autobahn fahre, 1 rad fehlt und der spoiler an der fangleine hinterhertanzt".
deine links geben mir leider keine auskunft. wenn die gesetzteslage so wäre hätte eure polizei lauter polnische LKW am hof stehen, da können die jeden 2. einziehen
JörgH-67
die Antwort steht in dem Link: wenn es keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, dann passiert gar nix. Ansonsten würde jeder zweite Engländer von der Nordschleife zu Fuss nach Hause gehen.