Ihr kommt in eine Kontrolle, und die Rennleitung will Euch den Wagen wegnehmen...

JumiW-82
und wenn ich ne gefahr für die allgemeinheit darstelle großes Grinsen ?
DanielB-80
Bei manchen ist es egal, da ihr Fahrstil eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und da ist die Leistung egal! nixwieweg
JörgH-67
man wird nichts mehr von Dir hören oder sehen, nie mehr!
GunterR-58
Wie sieht es eigentlich im folgenden Fall aus?

Anlage ist eingetragen und bei einer Messung trotzdem zu laut.
Die Schalldämpfer unterliegen natürlich auch einem Verschleiß.
Meine AERYS hat jetzt 100000km auf dem Buckel die ist bestimmt
lauter als am Anfang, obwohl man das bei mir im Fahrzeug nicht
hört. Das gleiche gilt aber auch für eine Serienanlage.

Eigentlich würde das selbst bei einer Gutachterprüfung bedeuten,
das Fahrzeug hat Mängel wie bei einer HU und es muß nach einer
bestimmten Frist zu einer Nachprüfung vorgeführt werden. Das
hatten wir bei unserem Winterbock, da hat sich der komplette
Dämpfereinsatz im NSD verabschiedet, super sound.......

Ein paar Wochen später bei der Kontrolle habe ich gesagt, heute
morgen war er noch leise, dann hatte ich 3 Wochen Zeit den Hobel
beim TÜV vorzufahren.

Wenn die Anlage korrekt eingetragen ist kann mir keiner das Fahrzeug
beschlagnahmen nur weil es zu laut ist. Da ist Verschleiß im Spiel und das
ist zu reparieren.

Zum Schluß noch einen Schwank aus früheren Zeiten: An meinem Manta A
- Rallyefahrzeug - hatte ich die Abgasanlage des Manta B 400 eingetragen
und zwar komplett leergeräumt. Da habe ich bei 140 meinen Beifahrer über
die Gegensprechanlage nicht mehr gehört. großes Grinsen großes Grinsen

Zum TÜV ging es dann mit hinten reingestopfter Stahlwolle, z.B. feine
Edelstahldrehspäne. Nachher hat man das wieder rausbeschleunigt. Ist
fast 30J. her und damit verjährt. nixwieweg

Gruß Gunter
JörgH-67
Gegenfrage: Dein Bremsbelag ist verschlissen....ist ein Originalteil, und eingetragen und legal, trotzdem verschlissen...bekommst Du TÜV?

Oder Dein Stossdämpfer, oder sogar Deine Frontscheibe, original, kein Sprung, nur eine Million kleine Steinschläge, oder Dein Scheinwerfer mit blind gewordenem Reflektor...
GunterR-58
Zitat:
Dein Bremsbelag ist verschlissen....ist ein Originalteil, und eingetragen und legal, trotzdem verschlissen...bekommst Du TÜV?


Natürlich nicht, habe ich das behauptet...? grübel

Reparieren wieder vorführen und dann ist gut.
DanielB-80
Genau so mit dem Auspuff! Augenzwinkern
TimF-88
Alles was nicht aus Deutschland kommt hat in D nix zu befürchten. Es gelten die Gesetze des zulasssungslandes. Kam neulich erst im Fernsehen.

Wegen zu lautem Auspuff angehalten zu werden ist doch recht selten.

Das erste was gesagt wird ist "schalten sie bitte den motor aus"

Bin mit der Emma mal ohne Endtopf und leerem Mittelrohr und 3" leerer dp durch die Gegend Gefahren. Hatte die grünen pa mal dahinter aber angehalten wurde ich nie :-)...

Wollte ja auch nur zur Werkstatt :-D
PatrikJ-75
hi gunter

ist doch ganz einfach !

im schein steht das zulässige gräuschverhalten deines autos.
mit der zeit wird durch verschleiss alles ein WENIG lauter .
deshalb bekommst du bei einer messung von den freundlichen helfern eine tolleranz von 3db eingeräumt.

sind zb. 83 erlaubt und du hast 87 , wird wohl keiner was sagen
hast du aber 103 (die aerys wird wohl noch etwas mehr haben) , liegt es im ermessen der polizei , was sie mit dir anstellen .

ich glaube aber auch kaum , dass man angehalten wird weil die anlage nur ein wenig zu laut ist . da wird dann wohl schon ein dringender verdacht vorliegen Augenzwinkern