Rückleuchten Bugeye - Unterschiede RHD und LHD?

GunterR-58
Wo sitzt da die NSL?
In der oberen Reihe?
MarkusK-78

Lampen sind von einen deutschen Modell 2006.
NSL ist der rote Punkt,linke Lampe untere hälfte.
Bei einen UK Modell ist es genau anders rum.
Jetzt erkläre mir mal bitte wie du das umbauen willst. cool
GunterR-58
Da hast du recht.

Wenn die beiden Optikscheiben für die NSL und den RFS mit dem
Gehäuse spiegelverschweißt sind wird das schwierig. Da würde ich
auch die Finger davon lassen, obwohl ich sogar die Möglichkeit hätte
die Teile wieder mit Ultraschall zu verschweißen.

Möglich ist nur ein Umbau der Vorgängerversion.
GunterR-58
Zitat:
Das deckt sich ja mit der StVZO und der Aussage der Prüfer.


Nicht wirklich.

Das noch zum Abschluß. Kann vielleicht das mal jemand brauchen wenn
es um TÜV Abnahmen oder ähnliches geht.

Jedes Mitgliedsland der EG hat sich verpflichtet die ECE Regelungen
anzuerkennen.

Artikel 1
Dem in Genf am 19. Juni 1958 von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichneten Übereinkommen vom 20. Marz 1958 über die Annahme
einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegen-
stände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Aner-
kennung der Genehmigung wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird
nachstehend veröffentlicht.

Prinzipiell gilt:
In der ECE ist Technik, Anbaulage usw. geregelt, sie ist ungefähr 6x
umfangreicher als die StVZO. Wenn in der ECE andere Anbaulagen
für die NSL freigegeben wären hat der deutsche TÜV das anzuerkennen.
Da gibt es nichts zu diskutieren.

Scheinwerfer:
Rechts- und Linksverkehr benötigt andere Lichtkoordinaten, z.B. wegen
der seitlichen Ausleuchtung. Auch das ist in der ECE geregelt. Also müssen
die ausgetauscht werden.

NSL:
Hat gleichseitige Lichtkoordinaten wie eine Raute. Hier muß beim Umrüstung
nicht getauscht, sondern nur von re. auf li. versetzt werden.
MarkusK-78
Zitat:
Original von GunterR-58
Zitat:
Das deckt sich ja mit der StVZO und der Aussage der Prüfer.




Prinzipiell gilt:
In der ECE ist Technik, Anbaulage usw. geregelt, sie ist ungefähr 6x
umfangreicher als die StVZO. Wenn in der ECE andere Anbaulagen
für die NSL freigegeben wären hat der deutsche TÜV das anzuerkennen.
Da gibt es nichts zu diskutieren.


Eine Umständlichere Beschreibung hab ich echt noch nicht gelesen,Sorry.
Hätte Hätte liegt im Bette...
Der Satz mit dem "wäre" ist sowas von unwichtig. Komplizierter kann man es nicht Beschreiben.Solche Aussagen schaffen nur Verwirrung.

Einfache Frage:
Wo muß die NSL an Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind sitzen?

Einfache Antwort:
Eine in der Mitte, oder links davon, oder zwei symmetrisch zur Mitte.
Siehe StVZO Paragraph 53d

bzw.

Ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, so muss sie neben der Fahrzeuglängsmittelebene auf der Seite angeordnet sein, die der im Zulassungsland vorgeschriebenen Verkehrsrichtung entgegengesetzt ist; der Bezugspunkt darf auch in der Fahrzeuglängsmittelebene liegen.
Siehe ECE-R48 6.11.4.1

Wie die Nebelschlussleuchte an die richtige Stelle kommt ist doch eine ganz andere Geschichte.
Ich hab an meinen 2006ér auch Rückleuchten vom 2005ér Model dran.
Diese sind von einen UK Modell gewesen wo der Umbau mit etwas handwerklichen Geschick kein Problem ist.
Alles hübsch...
Bei Rückleuchten ab Modell 2006 sieht es da schon etwas komplizierter aus.
Nicht jeder hat die Möglichkeit die Lampen mit Ultraschall zu schweissen.

Und noch was zum Schluß,bitte nicht übel nehmen.
Die Frage: Wo sitzt die NSL? In der oberen Reihe?
zeugt nicht unbedingt von Kenntnis der unterschiedlichen Modelljahre.
Beim Bund gabs mal ein Sprichwort: Denken,Drücken,Sprechen

@ irgend einen Moderator:
Die Passagen,die nicht zum Thema bzw. Klärung der Anbaulage dienlich sind können gerne gelöscht werden.
GunterR-58
Wenn Du das richtig gelesen hättest, wäre Dir -vielleicht - aufgefallen, das es
mir hier gar nicht mehr um die NSL geht, sondern das ich das Verhältnis
zwischen ECE und StVZO allgemein beschrieben habe. Das wird nämlich,
wenn es um zukünftige ABG's geht, immer wichtiger.

Wenn Dich das nicht interessiert mußt Du Dir das auch nicht anschauen.
Könnte ja sein das interessiert jemand anderen.

Zitat:
Beim Bund gabs mal ein Sprichwort: Denken, Drücken, Sprechen

Es ist eine Frage der Kinderstube, wie man während einer Diskussion mit
anderen umgeht. Ich hoffe ich habe meine Jungs besser erzogen.

Und zum Rest Deiner Ergüsse:
Wenn ich versuche Forumskollegen zu helfen und dabei was überlese werde
ich mich trotzdem nicht schräg von der Seite anmachen lassen. Und um mich
da zu wehren brauche ich keinen Moderator, das kannst Du mir glauben.

Allerdings ist der Fall für mich jetzt erledigt.
MarkusK-78
Für mich auch...

Ich ärger mich nur grad ein bisschen,über die Zeit,die ich damit verbracht habe um die gestellte Frage möglichst einfach und ohne Umschweife zu beantworten.
Hätte dann doch lieber zu gern erlebt,wie das Ding beim nächsten TÜV- Termin, mit Ausdruck der ECE Irgendwas und den offensichtlich falschen Lampen nach hinten losgegangen wäre.
Kostet ja alles kein Geld.

Zu den restlichen geschriebenen Sachen enthalt ich mich lieber mal.
MichaelS86
ich nehme deine Rückleuchten,

aber anfürsich ist es ja Logisch ... das die Nebelschlussleuchte beim Rechtsverkehr links sitzen muss weil somit die äußerste Stelle bestimmt ist sonst könnte einer denken es wäre zum bsp. ein Moped oder was weiss ich großes Grinsen

NSL muss in DE links sitzen oder ! links und rechts.

mfg