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Original von GunterR-58
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Das deckt sich ja mit der StVZO und der Aussage der Prüfer. |
Prinzipiell gilt:
In der ECE ist Technik, Anbaulage usw. geregelt, sie ist ungefähr 6x
umfangreicher als die StVZO. Wenn in der ECE andere Anbaulagen
für die NSL freigegeben wären hat der deutsche TÜV das anzuerkennen.
Da gibt es nichts zu diskutieren.
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Eine Umständlichere Beschreibung hab ich echt noch nicht gelesen,Sorry.
Hätte Hätte liegt im Bette...
Der Satz mit dem
"wäre" ist sowas von unwichtig. Komplizierter kann man es nicht Beschreiben.Solche Aussagen schaffen nur Verwirrung.
Einfache Frage:
Wo muß die NSL an Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind sitzen?
Einfache Antwort:
Eine in der Mitte, oder links davon, oder zwei symmetrisch zur Mitte.
Siehe StVZO Paragraph 53d
bzw.
Ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, so muss sie neben der Fahrzeuglängsmittelebene auf der Seite angeordnet sein, die der im Zulassungsland vorgeschriebenen Verkehrsrichtung entgegengesetzt ist; der Bezugspunkt darf auch in der Fahrzeuglängsmittelebene liegen.
Siehe ECE-R48 6.11.4.1
Wie die Nebelschlussleuchte an die richtige Stelle kommt ist doch eine ganz andere Geschichte.
Ich hab an meinen 2006ér auch Rückleuchten vom 2005ér Model dran.
Diese sind von einen UK Modell gewesen wo der Umbau mit etwas handwerklichen Geschick kein Problem ist.
Alles hübsch...
Bei Rückleuchten ab Modell 2006 sieht es da schon etwas komplizierter aus.
Nicht jeder hat die Möglichkeit die Lampen mit Ultraschall zu schweissen.
Und noch was zum Schluß,bitte nicht übel nehmen.
Die Frage: Wo sitzt die NSL? In der oberen Reihe?
zeugt nicht unbedingt von Kenntnis der unterschiedlichen Modelljahre.
Beim Bund gabs mal ein Sprichwort: Denken,Drücken,Sprechen
@ irgend einen Moderator:
Die Passagen,die nicht zum Thema bzw. Klärung der Anbaulage dienlich sind können gerne gelöscht werden.