Rückleuchten Bugeye - Unterschiede RHD und LHD?

MarkG-83
Hab hier im Forum LHD Rückleuchten gekauft die aber doch RHD Teile sind. Augen rollen

Gibt es weitere Unterschiede, außer das die Nebelschlussleuchte auf der anderen Seite ist?
Sonst kann ich optisch nichts erkennen...
FelixK-82
Normal nicht.. Wenn du willst, bin gerade gestern über meine bugeye Rückleuchten gestolpert, 25€ für beide incl VErsand und ich muss sie nicht wegschmeissen großes Grinsen
MarkG-83
Sind deine LHD?
FelixK-82
Yep..
MarkG-83
Super, hättest dich auch eher melden können. smile Was mach ich dann jetzt mit dem RHD Glump. hmm...

Eigentlich bräuchte ich nur die rechte weil bei meiner ein Nippel abgebrochen ist.
Vorschlag, du sendest mir deine rechte LHD Leuchte und bekommst im Tausch meine LHD Leuchte + die Versandkosten. Deal?
MichaelS86
Hallo habe leider keinen passenden Thread gefunden.

RÜCKLEUCHTENUMBAU

kann man eigentlich die rückleuchten vom RHD bzw. LHD öffnen von außen die Nebenschlussleuchten entnehmen und diese dann in den Linken Scheinwerfer einsetzen ( ansicht wenn ich hinter dem Auto Pkw stehe)

Fahrzeug bzw. Rückleuchte MY06

hat da evtl. jmd. schon erfahrung mit gesammelt ?
GunterR-58
In der ECE R-23 Rückfahrscheinwerfer ist der Anbau re. oder li. freigestellt. Umbau daher nicht notwendig.
MarkusK-78
Zitat:
Original von GunterR-58
In der ECE R-23 Rückfahrscheinwerfer ist der Anbau re. oder li. freigestellt. Umbau daher nicht notwendig.

Es geht doch aber um die Nebelschlußleuchte.
Da sagt der Gesetzgeber in Deutschland:
Eine Nebelschlussleuchte ist eine hinten am Fahrzeug angebrachte, besonders helle rote Zusatzleuchte. Sie dient dazu, das Fahrzeug bei schlechter Sicht besser erkennbar zu machen. Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch, oder einzeln, in der Fahrzeugmitte oder links davon, angebracht werden.
JörgH-67
die Nebelschlussleuchte kann ja separat montiert werden
MarkusK-78
Richtig Jörg,das wäre eine Option um die Rücklichter original zu lassen. Wem´s gefällt... cool
MichaelS86
ich würde einfach gerne das innere tauschen ist dies nicht möglich ?

ne funzel drunter pappen ist nicht so das problem...
GunterR-58
Ich muß schon langsam senil werden.......

Aber aufgepasst: In der ECE R-38 Nebelschlussleuchten
habe ich auch keinen Hinweis auf die Lage der NSL gefunden.
Nur soviel, da geht es um die Prüfmuster für eine Zulassung so
einer Leuchte. 'Für die Zulassung sind zwei Prüfmuster notwendig.
Kann die Nebelschlussleuchte nicht beliebig an jeder Seite
des Fahrzeugs angebracht werden, so dürfen die beiden vor-
gelegten Muster identisch und für die Anbringung nur auf der
rechten oder nur auf der linken Seite des Fahrzeugs geeignet
sein.' Daraus schließe ich das die Anbaulage re oder li frei wählbar
ist.

Die StVZO kommt hier nicht mehr zum tragen, denn die licht-
technischen Einrichtungen an KFZ sind schon längere Zeit nur
noch nach dem in ganz Europa gültigen ECE Reglement zugelassen.
Das kann man leicht Erkennen: Bei einer ECE Zulassung findet man auf
der Rückleuchte bei den ganzen Zahlen einen Kreis der ein großes E
einrahmt. Zusätzlich ist da noch eine kleine Zahl mit gerahmt, die
gibt Auskunft in welchem europäischen Staat die Leuchte zugelassen
wurde. Deutschland hat z.b. die 1.

Die STi Rückleuchte hat 13 das ist Luxemburg.

Also auf Deutsch: Die Subaru Rückleuchte wurde nach dem ECE-
Reglement R-38 in Luxemburg zugelassen. Rechts oder Links daher
egal.

Die beidseitig eingebauten Segmentreflektoren kann man nicht so
einfach tauschen. Die haben spiegelverkehrte Konturen. Man könnte
allerdings versuchen, den rechten Reflektor anzubohren und eine
Glühlampenfassung aufzukleben. Das geht aber nur wenn dieser
Reflektor kein Dummy ist.
MarkusK-78
Regelt die ECE R-38 Nummer nicht nur die Bauart und Funktion?
GunterR-58
Nein. ECE Zulassungen gelten europaweit. Wie gesagt,
Du wirst auf deiner Rückleuchte keine Prüfnummer nach
StVZO finden. Nur ECE Nummern. (Hinweis: Eine Prüf-Nr.
nach StVZO besitzt eine Sinuslinie mit 3 Amplituden, dann
kommt ein großes K und eine 3-5stellige Nr.)

Die nationalen Regelungen haben sich immer unterschieden.
Daher kann ein Hersteller, nehmen wir mal ein Warndreieck,
das 'nur' eine Zulassung nach StVZO hat dieses nicht in
Frankreich verkaufen, da die StVZO dort nicht anerkannt wird.
Umgekehrt gilt das genauso. Aus diesem Grund wirst Du kein
Warndreieck mit STVZO Zulassung mehr kaufen können, nur
noch welche mit ECE. Das vereinfacht die Entwicklung und die
Produktion. Und das ist auch das Ziel bei der Einführung der ECE
gewesen.
MichaelS86
ok wenns so ist dann habe ich weder interesse die aufzumachen oder evtl. nen anderen satz zu kaufen smile

hab ich geld und zeit gespart vielen dank ...
anbet
anbet
anbet
anbet
anbet


wenn der Tüv beim nächsten Termin was anderes sagt gib ich deine Nr. raus großes Grinsen
GunterR-58
Das ist kein Problem,

ich kann Dir den Originaltext der ECE dann schicken....... Augenzwinkern
MichaelS86
Och deine Telefonnummer langt mir großes Grinsen

poste den Text hier einfach mal ist sicherlich für jeden RHD Fahrer von Interesse
MarkusK-78
So, Freunde der Nacht.
Um sämtliche Fragen aus dem Weg zu Räumen war Ich heut mal beim TÜV und der GTÜ und hab mich mal bissel schlau gemacht was den Einbauort der Nebelschlussleuchte angeht.
Ergebnis ist: Alle verweisen auf Paragraph 53 d der StVZO.
Egal ob TÜV oder GTÜ ,überall die gleiche Auskunft was den Einbauort betrifft. Die oben angesprochene ECE Nr. regelt nur die Beschaffenheit,Leuchtstärke und Farbe.
Sonst könnte man sich ja auch den Umbau der Frontscheinwerfer eines
Type UK sparen und auf die ECE Nummer verweisen.
Bild mit Bemessung der Nebelschlussleuchte welches ich heut bekommen und den Prüfern als Vorlage dient habe ich.
Schicke es gern per Mail an euch.
GunterR-58
Das stimmt nicht. Die StVZO regelt den Anbau und die Lichtstärke der NSL.

StVZO TA Nr. 15: Nebelschlußleuchten
(1) Die Lichtstärke von Nebelschlußleuchten muß in einem Ausstrahlungsbereich
von + 10° horizontal und + 5° vertikal zur Bezugsachse mindestens 150 cd
betragen. Die Lichtstärke darf in keiner Richtung 300 cd überschreiten.
(2) Die Lichtaustrittsfläche darf höchstens 140 cm2 groß sein.

Und die ECE macht das genauso nur europaweit. Und wenn eine ECE
Prüf-Nr. auf dem Teil ist gilt die. Das kannst du mir glauben, ich bin in der licht-
technichen Entwicklung seit fast 30 Jahren tätig.

Dummerweise ist die ECE mittlerweile ein Werk von mehreren 1000 Seiten
geworden und es gibt dann andauernd Querverweise von der einen Regelung
zur anderen. Und da habe ich ergänzend zur R-38 das noch gefunden:

ECE-R 48 Anbau der Beleuchtungseinrichtungen
1.
.
.

6.11 Nebelschlussleuchte
6.11.1 Anbringung
Vorgeschrieben.
6.11.2 Anzahl
Eine oder zwei.
6.11.3 Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.11.4 Anordnung
6.11.4.1 In Richtung der Breite:
Ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, so muss sie neben der Fahrzeug-
Längsmittelebene auf der Seite angeordnet sein, die der im Zulassungsland
vorgeschriebenen Verkehrsrichtung entgegengesetzt ist; der Bezugspunkt
kann auch in der Fahrzeug-Längsmittelebene liegen.

Also regelt die ECE doch den Anbringungsort für eine NSL- sorry.

Aber aus dieser Aussage kann man glasklar folgern, das der Reflektor auf der
anderen Seite kein Dummy ist. Also kann man den vorsichtig durch-
bohren und dann eine passende Glühlampenfassung anbauen. Dann hat man
eine funktionierende NSL die sogar die Lichtwerte einhält. Da kommt es auch
bei der Ausrichtung auf 1-2/10mm nicht an, weil die Reflektoren eine ziemlich
große Brennweite haben. Wenn man irgendwas kleben muß auf keinen Fall
einen dieser Superkleber verwenden!!! Die gasen Zyanit aus und das kann,
wenn es in die Leuchte eindringt den Reflektor matt machen. Ich verwende für
so etwas den Uhu 2-komponenten Kleber schnellfest.

Wie weit die Glühlampe in die NSL reinstehen muß um die Lichtkoordinaten
einzuhalten ermittelt man folgendermaßen:

Das Leuchtfeld ist eine Raute Seitenverhältnis horizontal 2 : vertikal 1.
Wenn die Glühlampe im Brennpunkt des Reflektors sitzt kann man diese
Raute im Abstand von ca. 3m an einer weissen Wand gut abbilden.

Wenn Du alles für diesen Versuch vorbereitet hast, kannst Du mir die
Leuchte auch vorbeischicken. Ich würde Dir das im Messkanal ausrichten.



Bsp. Leuchtfeld eines Halogenscheinwerfers für Fahrräder.
MarkusK-78
Da haben wir wohl die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet...
Wie Du richtig schreibst:


6.11.4.1 In Richtung der Breite:
Ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, so muss sie neben der Fahrzeug-
Längsmittelebene auf der Seite angeordnet sein, die der im Zulassungsland
vorgeschriebenen Verkehrsrichtung entgegengesetzt ist; der Bezugspunkt
kann auch in der Fahrzeug-Längsmittelebene liegen.

Also regelt die ECE doch den Anbringungsort für eine NSL- sorry.

Aber aus dieser Aussage kann man glasklar folgern, das der Reflektor auf der
anderen Seite kein Dummy ist. Also kann man den vorsichtig durch-
bohren und dann eine passende Glühlampenfassung anbauen. Dann hat man
eine funktionierende NSL die sogar die Lichtwerte einhält. Da kommt es auch
bei der Ausrichtung auf 1-2/10mm nicht an, weil die Reflektoren eine ziemlich
große Brennweite haben. Wenn man irgendwas kleben muß auf keinen Fall
einen dieser Superkleber verwenden!!! Die gasen Zyanit aus und das kann,
wenn es in die Leuchte eindringt den Reflektor matt machen. Ich verwende für
so etwas den Uhu 2-komponenten Kleber schnellfest.



Das deckt sich ja mit der StVZO und der Aussage der Prüfer.
Es geht hier aber um die Rückleuchten eines 2006ér Model.
Und wer die Lampen vom 2006 kennt weiß das da nix mit anbohren und Lampe rein ist. Bei den 2004/05 Lampen ist das kein Ding,habs selbst so gemacht.
Die sind ja auch Symmetrisch aufgebaut.
Die 2006/07 Lampen sind es aber nicht. Da gibt es ja das rote Pickel,bei UK Modellen hinten rechts, bei deutschen Modellen hinten Links.