PeterH-83
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Original von ThomasM-90
Moment moment moment.... Ganz ruhig... das war kein Unfall, das war aus totaler Blödheit ne Mülltonne übern haufen gefahren bei der die Stoßstange hops ging... Das is in meinen Augen kein unfall... |
Was war es denn dann?

Klar ist das ein Unfall... Und gerade, weil mindestens die Stoßstange (war da nicht auch noch was am Kotflügel?) ausgetauscht wurde (gegen ein Originalteil?), solltest Du das auch angeben. Spätestens auf Nachfrage des Käufers musst Du das auch, da es sich dann um eine zugesicherte Eigenschaft (unfallfrei vs. reparierter Schaden) handelt. Als "unfallfrei" ist das Auto in keinem Fall zu bezeichnen. Aber mach was Du willst, ist nur ein gut gemeinter Rat - und Du wolltest schließlich "Informationen und Tipps zum eventuellen Verkauf"

Habe bei meinem Subi-Verkauf auch angegeben, welche Teile ich warum habe neu lackieren lassen, schlicht aus Gründen der Ehrlichkeit und um späterhin böse Überraschungen zu vermeiden.
ThomasM-90
klar werd ich eventuellem käufer sagen das da ne neue stange drauf is... aber das is alles noch kleinigkeiten... unter unfall versteh ich im wahrsten sinne unfall...
AndreasO-92
naja nur ist es egal ob du das so ansiehst oder nicht, was rechtlich sache ist, ist das was zählt! Ob das für dich ein Unfall ist oder nicht interessiert vor Gericht letztendlich niemanden
MarkusH-79
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Original von JochenP-74
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wie könnte ich das denn feststellen, bezüglich ob es ein 09er oder 10er ist? |
Fahrgestellnummer, 8. Stelle... |
Wars nicht die 10. Stelle? Die ist bei mir A für MY2010. Beim MY2009 müsste es eine 9 sein.
AlexK-89
Wenn eine bei einem Unfall beschädigte Stoßstange vollkommen fachgerecht ersetzt wird, sehe ich hier auch keinen Grund von einem "Unfallwagen" zu reden.
Ich weiß nicht so genau, in welcher Welt andere Leute leben oder ob bei mir was verkehrt läuft oder ob ich einfach eine falsche Vorstellung von "Unfallwagen" habe, aber ich kenne kein Auto was nach 3 Jahren nicht mindestens einen Treffer bekommen hat und ich sehe kein Problem darin, wenn das vollständig fachgerecht repariert wurde.
Dieser Post ist eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung
JörgH-67
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html
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"Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." |
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Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich? "Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer." |
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Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben." |
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Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich? "Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto." |
können wir das Thema abschliessen, zumal es auch nicht nett ist jemandem zu unterstellen er würde was verschweigen
AlexK-89
Danke für die Bestätigung Jörg.
JörgH-67
Zitat: |
Original von ManuD-87
Thomas ich kann dich verstehen.
Die 2 Subarus sind absolut die letzten die ich haben werde!
Ich hab kein Bock mehr drauf.
Klar sind die beide richtig Geil. Aber alles was danach gekommen ist, ist Schrott.
Ich habe kein Bock mehr auf Subaru. Den du gerne haben würdest, würde ich auch sofort fahren.
Hoffe du bekommst ihn weg.
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Du hast doch Deinen KFZ-Meister gemacht, arbeitest Du noch bei Subaru?
ThomasM-90
Um genau zu sein ist er der Meister der mein auto repariert. Nichtsdestotrotz, ich würde ihn gern zugunsten eines anderen Autos auslösen und hab daher mal gefragt was die Meinungen dazu sind...
gelöschter benutzer
Als Ergänzung, aber auch als ein teilweiser Widerspruch zu den Ausführungen von Autobild, ob ein Auto ein Unfallwagen ist oder nicht, das hier:
Bagatellgrenzen
Hier gab es bis zum Jahr 2007 nach einem damals gesprochenen Urteil des Bundesgerichtshofes die Auffassung, diese liege bei 700,- Euro. Neuere Urteile tendieren zu weit geringeren Grenzen. Die geringste Grenze ist in einem Kommentar zu einem Urteil zur Fahrerflucht nach Unfall sogar mit 20,- Euro erwähnt worden, allerdings nur als Kommentar. Gerichtsurteile der Jahre 2010 und 2011 haben mehrfach 50,- Euro als Bagatellgrenze festgesetzt. Es gibt noch weitere Berechnungsgrundlagen, die von etwa 100,- Euro oder 1 Prozent des Wagenwertes ausgehen. Es sollte aktuell jeder Unfallschaden über 50,- Euro angegeben werden, damit ist der Verkäufer auf der sicheren Seite. Die Wertminderung ergibt sich aus dem Verdacht auf verborgene Mängel. Rechtlicher Leitsatz hierfür ist der §434 BGB Absatz 1 Satz 2. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht davon aus, dass das Fahrzeug nicht mehr frei von Sachmängeln ist, wenn es in einen Unfall verwickelt war, unabhängig von einer sachgerecht ausgeführten Reparatur.
Hier gefunden.
@ Thomas
Also bei einem Verkauf besser den Rat von PeterH-83 befolgen und unbedingt die ersetzte Stoßstange angeben!
ThomasM-90
Ja ich werd natürlich sagen was an dem Bock alles dran ist! Ich muss eh schauen ob das alles so klappt wie ich es mir wünsche... Ich hänge zumal auch sehr an meinem Subi... mal sehen was die Zeit nun mit sich bringt

Dennoch danke für die vielen Tipps...