RobertM-91
Hallo,
aus reiner Neugierde möchte ich mal fragen ob man Bullenfänger noch eingetragen bekommt (eigentlich laut EU Richtlinie ja nicht, wegen Fußgängerschutz).
Die Dinger heiße ja eigentlich Light Bar.

DennisB-89
Selbst wenn er eingetragen ist, behaupte ich, ist die Eintragung nichtig.
Spätestens wenn du jemanden oder etwas anfährst und es zum (Rechts)streit kommt.
Eintragbar alleine -> Ist alles.
ManiW-89
Zitat: |
Eintragbar alleine -> Ist alles. |
Versteh ich jetzt nicht. Wozu muss ich dann was eintragen lassen, wenn dann erst wieder, in einem Rechtsstreit, dagegen gesprochen wird?
Wenns das ein staatlich geprüfter TÜV Prüfer abnimmt, wieso kann es dann noch angefochten werden?
AlexanderS-69
gab da nen Stichtag.
Voher abgenommen ok, nachher keine Eintragung mehr möglich.
JohannesK-85
Meines Wissens sind Bullenfänger nur noch eintragbar, wenn sie eine flexible Befestigung zum Fußgängerschutz besitzen. Die schimpfen sich dann Fußgängerschutzbügel.
Ich hab da irgendwas von 2008 im Kopf, bis da gilt Bestandsschutz für alte Bügel.
ManneF-79
als Werkzeugträger bekommst alles an bullenfänger eingetragen, und ist auch rechtskräftig.
MUSS dann allerdings ne Seilwinde tragen oder ne Schneepflugaufnahme haben mit hydraulkanschlüssen usw.
Also wirklich nur wenns "Arbeitsgerät" ist, was mit Lampen aber (das vermute ich mal) auch möglich sein müsste, so man "vernünftig" argumentiert.
gruß manne