RenéS-85
Wie manche wissen, hab ich mein Impreza mit LPG im März als Privatmann an ein Händler verkauft bzw. in Zahlung gegeben und gleich ein Gebrauchtwagen wieder mitgenommen.
Nach ca. 2 Monateten musste ich schon die gesetzliche Gewährleistung, bei einen Teil welches der Händler bei den neu erworbenen KfZ eingebaut hatte, beanspruchen. Dies vollzog sich alles problemlos. Muß ja, weil meines Wissens ein Händler der dir ein gebrauchtes KFZ verkauft, gesetzlich 24 Monate Gewährleistung mit geben muss. Es sei denn er vermerkt auf dem Kaufvertrag eine 12 Monatige Gewährleistungsfrist.
Meine Frage ist: Wie sieht es anders herum aus? Muss ich als Privatmann eine Gewährleistung geben? Laut meinen Informationen eigentlich nicht. Da ich selbst bei ebay als Privatperson mit dem Vorsatz verkaufe:
"Da es sich um eine Privatauktion handelt, gibt es keine Gewährleistung, Garantie und/oder Rücknahme" Bei KfZ dürfte es eigentlich nicht anders ausschauen!?
Wer mein Impreza kennt oder damals mitgelesen hat, weiß was Sache ist.
Nun hab ich ihn endlich los und doch keine Ruhe vor ihm. Ich bekam eine E-Mail vom Händler bei der ich euren Rat benötige! Vorab, ich hab mich in den Vormails auf Dumm gestellt alaá mir war bis dato nichts bekannt:
Hallo Herr S.,
besten Dank.
Diese Mühe hatte ich mir gestern gemacht. Der Rückruf des Subaru Kundendienst ergab, dass die "alten" Injektoren verbaut wären.
Wie auch immer.
Zu den vorliegenden, beschriebenen Mängeln, ungenügende Motorleistung und defekte Autogasanlage, mache ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend.
Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit zur Nachbesserung, bis zum 31.07.2013.
Bitte teilen Sie mir mit wie hierzu verfahren werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
René
MichaelB-84
wusstest du über den Rückruf bescheid?
hast du schriftlich darüber was bekommen?
hat dich dein Händler mündlich informiert?
NEIN -> dann konntest du es ja auch nicht wissen und der neue Besitzer kann selber zum "Rückruf" wenn er denn nun Bescheid weiß
dann brauchst dir auch keinen Kopf machen...
wusstest du es und hast nix machen lassen und nicht darauf hingewiesen, dann kann es als arglistige Täuschung zählen, dies betrifft dann auch Privatverkäufe...
RenéS-85
Also mir war bis zum Übergabezeitpunkt nix bekannt. Ich war noch so ehrlich und fuhr ein Tag vor dem Verkauf nochmal zu meiner Subi Werkstatt um alles grob durchchecken zu lassen und als Abschiedstour. Dort kam aber nix raus. Am nächsten Tag fuhr ich dann mit LPG 180km zu dem Händler hin.
Die erste Mail vom Händler sieht so aus:
Sehr geehrter Herr S.,
leider gibt Ihr ehemaliger Subaru Impreza (Fahrgstnr. JF1GD9**********)Grund zur Beanstandung.
Die verbaute Autogasanlage arbeitet nicht, bzw. wird durch diese eineMotorstörung hervorgerufen.Im Gasbetrieb fährt das Fahrzeug nicht ansatzweise mit der verfügbarenMotorleistung, und nach kürzester Zeit leuchtet die Motorkontrolle.
Eine erste Untersuchung ergab, dass ein Injektor /Einblasventil der Anlagediesen Fehler verursacht. (Zylinder 1)
Zum Abstellen des Mangels sieht Subaru als einzige Reparaturmethode denAustausch aller 4 Injektoren vor, da es solche, wie aktuell verbaut nirgends mehrzu beschaffen gibt!
Die Kalkulation hierzu habe ich dieser E-Mail angehangen.Bitte geben Sie mir kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 25.07.2013 Bescheid, wiewir hier verfahren können.
René
JörgH-67
1. nimm Dir einen Anwalt
2. nimm Dir einen Anwalt
3. nimm Dir einen Anwalt
Normalerweise sollte ein Händler die Pflicht haben, ein Fahrzeug zu überprüfen, wenn dann der Verkäufer eine Privatperson ist, und ein "gekauft wie gesehen" vermerkt wurde, solltest Du raus sein aus der Nummer....ausser es gibt eine arglistige Täuschung, und darauf will der Händler wohl hinaus.
von daher: nimm einen Anwalt
Schreibe kein Wort, alles nur noch über den Anwalt!
RenéS-85
Die rede ist hier immerhin von Mängeln. Mängel die beim Verkauf und selbst danach nicht auftraten!? Die Mängel sind wohl jetzt erst aufgetreten oder wurden durch den Nachfolgebesitzer verursacht! Ich hab praktisch den Impreza an den Händler verkauft. Und die haben nach meinen Beobachtungen (Inserat), den Impreza wieder an eine vermutlich Privatperson weiter verkauft!? Wenn dem jetzt nächsten Monat dann noch der Verdampfer abschmiert...soll ich dafür auch noch aufkommen oder wie?
Was aber eine Vorbildliche Reaktion hierauf ist: Meine Subaru Werkstatt kümmert bzw. hilft mir bei diesen unnötigen Anliegen.
Auch wenn ich momentan keinen Subaru mehr fahre.
Es wurde auch schon der Hauseigene Anwalt telefonisch befragt. Ich solle mich auf dumm stellen...das wie schon erwähnt bis zum Verkauf mir nichts bekannt war. Damit wäre ich auf guten Wege.
@Jörg: Das Gefühl hab ich. Ich hab erstmal die schnauze voll von dem gutmütigen geschreibe. Im Kaufvertrag stehen nur solche Sätze wie: "Fahrzeug hat keine verborgenen Mängel, ist nachlackierungsfrei, unfallfrei u. keinen Hagelschaden."
JörgH-67
Zitat: |
Original von RenéS-85
@Jörg: Das Gefühl hab ich. Ich hab erstmal die schnauze voll von dem gutmütigen geschreibe. Im Kaufvertrag stehen nur solche Sätze wie: "Fahrzeug hat keine verborgenen Mängel, ist nachlackierungsfrei, unfallfrei u. keinen Hagelschaden." |
und schon weiss ich woher der Händler seinen Optimismus nimmt
Da hast Du Dir ein Eigentor geschossen. Vergiss den bescheuerten Rat des Subaruhändlers, geh zu einem Anwalt
NicoD-87
Da Rechtsberatung für Laien untersagt ist, wende dich lieber an einen Anwalt, nur der weiß was zu tun ist.
Viel Erfolg!
gruß
Nico
RenéS-85
Ich hab denen ein nahezu lupenreines Auto übergeben. Der Händler hat sich bloß hineingesetzt, den KM angeschaut und gefragt ob die OZ Felgen dabei wären. Dann ging es schon um die Wert.
Der Anwalt steht schon in den Startlöchern. Aber ich keinen bock, wegen dem Impreza den Händler oder einen Anwalt diesbezüglich nochmal Geld hinter her zu werfen.
@Jörg: In wie fern meinst du das mit ein Eigentor. Zum Zeitpunkt hatte ich nix zu verbergen und es bestand auch kein verdeckter Mangel. Als der Verkauf schon fest stand, schmierte mir noch die Lamdasonde kurz davor ab...die ich dann kurzfristig austauschen ließ.
René
JörgH-67
ich halte es für sehr gewagt wenn Du behauptest "Fahrzeug hat keine verborgenen Mängel". Wenn der Käufer einen Gutachter findet der bestätigt das dieser oder jener Schaden schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war, mußt Du zahlen.
PeterH-83
Hmm, ist wieder so eine grenzwertige Sache... Grundsätzlich hat der Händler eine Prüfpflicht, jedoch könnte man aus der Formulierung im Kaufvertrag auch eine Garantie gemäß §444 BGB ableiten. Ich schließe mich daher Jörg an: Geh zu einem Anwalt!