BenM-88
Servus,
ich hatte die Suche bemüht, aber wurde auch nach längere Recherche leider nicht so fündig wie ich mir erhofft hatte.
Folgendes:
Mein Wunsch-STI hat noch JDM Scheinwerfer verbaut obwohl in DEU Zugelassen. Dass das total hirnrissig ist weis ich selbst, den Verkäufer hab ich auch um 500€ deswegen gedrückt.
Bezahlt und Gekauft ist noch nichts! Das Auto hab ich bereits 2mal besichtigt, allerdings war ich mir da noch nicht über die Scheinwerfer im Bilde.
Meine Frage:
Die Nachrüstscheinwerfer die es im Internet gibt haben soweit ich gesehen hab keine Stellmotoren für die Leuchtweitenregulierung. Die Frage: Haben die JDM Scheinwerfer überhaupt Stellmotoren und wenn ja, sind diese Universal und passen an EUDM Scheinwerfer?
Bei Subaru in Mössingen hatte ich angerufen was OEM Scheinwerfer für Rechtsverkehr kosten, die haben mich noch nicht "zurück informiert"
Falls die Info bereits irgendwo im Forum steht, dann hab ich diese leider noch nicht aufgesogen
Mir wär wichtig wenn ich die Info über die Scheinwerfer von euch bekomm, über das Auto könnte man an anderer Stelle weiterdiskutieren.
Beste Grüße
Ben
OliG-77
Die JDM Scheinwerfer haben keine Stellmotoren, sondern mechanische Verstellung.
Für die Nachrüstscheinwerfer benötigst Du die originalen Stellmotoren. Die sind sehr teuer und schwierig einzeln zu erhalten. (Subaru will zumindest in der Schweiz ca. 600.- Euro für zwei Stellmotoren) Anschliessen kannst du die Stellmotoren dann aber trotzdem nicht, da der Kabelbaum für den Stellmotor fehlt.
BenM-88
Ah, danke für die Info!
Soweit mir bekannt muss ich in D die LWR ja haben, wie müsste man da vorgehen damit das ganze Tüv-zugelassen ist/wird?
Ne Ausnahmegenehmigung bei unseren Bürokraten halte ich jetzt einfach mal für nicht machbar?!
Hat der UKDM Stellmotoren?
(Wenn ja das der Kabelbaum im JDM Modell nicht vorhanden ist, ist klar

)
JörgH-67
JDM und UKDM haben die falschen Streuscheiben (die fahren ja beide auf der anderen Strassenseite als wir hier in D). Du wirst nicht um EDM-Scheinwerfer drumherum kommen.
Und eine Leuchtweitenregulierung kann ruhig manuell vorhanden sein, sind ja keine Xenon-Scheinwerfer (soweit mein Kenntnisstand, einfach mal beim örtlichen TÜV nachfragen).
der entsprechende Paragraph
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Ich kann mich nicht daran erinnern das bei einer TÜV-Prüfung die Leuchtweitenregulierung getestet wird. Wenn Deine Scheinwerfer perfekt eingestellt sind, weder zu hoch noch zu tief leuchten, wird da wohl keine Sau nach krähen. Also vor der Prüfung die Scheinwerfer einstellen lassen, mit Dir auf dem Fahrersitz und mindestens halbvoller Tank.
NormN-85
Tach ,
Hab noch nen satz scheinwerfer
Für wenig geld hier glas is blind kannst aber
Tauschen

bei interesse pn
Gruss norm
SwenL-78
...macht Euch mal hierzu Gedanken...
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
BenM-88
@Jörg
Danke, dass UK/JDM auf der Linken Seite fahren und die Scheinwerfer ihr Licht anderst streuen ist mir bewusst, mir ging es eben nun um den Umbau auf EUDM Scheinwerfer, ob die Stellmotoren vorhanden sind/passen etc.
Beim Tüv hat man bei meinem alten Auto auch noch nie die LWR getestet, mir gehts einfach darum, dass ich weis wo ich steh.
Ich möcht einfach vermeiden, dass ich nächstes Jahr beim Tüv ne Böse Überraschung erleb, weil ich doch 1-2 Sachen übersehen hab.
@Norm
Danke, bei Bedarf komm ich drauf zurück
ChrisF-68
Jörg, bei meinem letzten TÜV-Termin hat der Prüfer sehr wohl die manuell elektrische Leuchtweitenregulierung geprüft. Eine Freundin von mir hat vor kurzem keinen TÜV am Fiat bekommen, weil die LWR an einem Scheinwerfer defelkt war. Bei Fahrzeugen, die das also ab Werk haben, muss sie auch funktionieren. Wenn ein Fahrzeug aber ab Werk das nicht hatte, gibt es die Mögllichkeit einer Ausbnahmegenehmigung, die hatte z.B. mein Baja gehabt, war im Fahrzeugschein eingetragen.
Ich denke, es gibt hier sehr viele JDM, die ohne LWR rumfahren, weil entweder das der TÜV nicht checkt (Fahrzeug zu alt?) oder eben nicht berücksichtigt, da der Schalter dafür ja auch gar nicht vorhanden ist. Seit wann ist den die manuelle Leuchtweitenregulierung hier in D für Neuwagen pflicht geworden? War dich irgendwann Mitte der 90er, oder?
Grüße
Chris
BenM-88
Danke Jungs für eure Meinungen/Infos.
Ich werd die Finger von der Karre lassen. Ist mir zu heiß.
Hab irgendwie die Vermutung, dass der von der Rennleitung angehalten wurde und die Mängelkarte nicht abarbeiten will. Aber das ist wie gesagt nur ne Vermutung.
Wie das Auto überhaupt die Vollabnahme bekommen hat frag ich mich eh.
Mir gehts einfach darum einen zu finden, der Hand und Fuß hat.
Dass das länger dauern kann und eventuell bisschen mehr Kosten wird mag sein.
Ich hab z.B. kein Problem in neue Bremsen zu investieren oder nen Service selbst zu machen, aber so grundlegende Dinge wie nen Fahrzeug mit dem ich sofort zum Tüv fahren kann und es dann auch Tüv bekommt find ich nicht gerade unwichtig.