die Punktereform zum 01.05.2014

JörgH-67
erstens, die Umrechnung alte Punkte in neue Punkte

Zitat:

1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 plus X Punkte = 8 Punkte


zweitens, die neuen Punktegrenzen

Zitat:

1-3 Vormerkung ohne weitere Maßnahmen
4-5 Ermahnung, Information über Punktestand
6-7 Verwarnung, Fahreignungsseminar
8 Führerschein-Entzug


drittens, die Verjährung

Zitat:

- Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig unabhängig von neuen Eintragungen.

die Verjährungsfrist für Delikte mit
- einem Punkt beträgt zweieinhalb Jahre
- zwei Punkten beträgt fünf Jahre
- drei Punkten beträgt 10 Jahre

Wer höchstens fünf Punkte hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren in einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden.


viertens, der neue Punktekatalog

Hab ich noch nix umfassendes finden können
MichaelB-84
5. einfach keine Punkte sammeln... Augenzwinkern hallo nixwieweg
JörgH-67
die Schläfer im KBA haben es immer noch nicht geschafft einen neuen Punktekatalog online zu stellen.... hmm...

Zitat:
es wird vorrausichtlich keine Punkte mehr geben für

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden in Zukunft punktefrei. Das sind im wesentlichen: Befahren einer Umweltzone, Beleidigung, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenregelungen (sofern ohne Fahrverbot), Fahrtenbuchauflagen, LKW-Sonntagsfahrverbote. Die Bußgelder für diese Verstöße werden allerdings höher.


Zitat:
die meisten Bußgeldhöhen bleiben gleich, folgende Tatbestände werden allerdings teuerer und mit einem Punkt bewertet

Handyverstoß von 40 € auf 60 €
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht von 40 € 60 €
falsches Verhalten an Schulbussen von 40 € auf 60 €
falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung von 50 € auf 70 €
Kinder nicht (ausreichend) gesichert von 40 € auf 60 €
Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung von 50 € auf 70 €
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt von 50 € auf 70 €
einfacher Vorfahrtverstoß von 50 € auf 70 €
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich von 40 € auf 60 €
Fahren ohne Zulassung von 50 € auf 70 €
Keine oder falsche Ladungssicherung von 50 € auf 60 €
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen von 40 € auf 60 €
Fahren ohne Begleitung als 17jähriger von 50 € auf 70 €


Zitat:
Keine Punkte mehr aber ein höheres Bußgeld gibt es für

Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette von 40 € auf 80 €
fehlendes Kennzeichen von 40 € auf 60 €
abgedecktes Kennzeichen von 50 € auf 65 €
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage von 50 € auf 100 €
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw missachtet von 380 € auf 570 €
JörgH-67