HelmutS-50
Wenn in einem Neubaugebiet für einen Neubau eine Baugrube ausgehoben wird und dieser Erdaushub wird nebenan auf einen noch unbebauten Bauplatz gelagert, dessen Besitzer nichts dagegen hat,
wie lange darf denn dieser Erdaushub dort zwischengelagert werden ?
JörgH-67
solange wie der Besitzer des Grundstücks nichts dagegen hat vielleicht?
Anschreiben (denjenigen der ausgebaggert hat) das aufgrund des Aushubs erhöhter Reinigungsaufwand im eigenen Haus ist, oder, etwas linker, schriftlich bei der Stadtverwaltung einreichen, das die Strassen verschmutzt sind. Die sind mit Rechnungen sehr viel schneller bei der Hand.
HelmutS-50
| Zitat: |
Original von JörgH-67
solange wie der Besitzer des Grundstücks nichts dagegen hat vielleicht?
Anschreiben (denjenigen der ausgebaggert hat) das aufgrund des Aushubs erhöhter Reinigungsaufwand im eigenen Haus ist, oder, etwas linker, schriftlich bei der Stadtverwaltung einreichen, das die Strassen verschmutzt sind. Die sind mit Rechnungen sehr viel schneller bei der Hand. |
Hi Jörch,
danke für die gute Idee bzgl. Reinigung.
Natürlich möchte ich das Verhältnis zu den neuen Mitbewohnern nicht gleich negativ beeinflussen und deshalb habe ich auch noch nicht auf der Gemeindeverwaltung angerufen.
Allerdings ist diese Sache für mich ein großes Ärgernis, zumal der Erdaushub seit 2 Jahren genau neben meinem Grundstück liegt, was ja auch kein schöner Anblick ist.
Dieser Erdhügel zieht natürlich die Kinder geradezu magisch an (was natürlich dann auch noch eine gewisse Geräuschkulisse mit sich bringt).
Aber darum geht es mir nur sekundär sondern dass wir unmittelbar bevor die Baugrube ausgehoben wurde, unseren Garten vom Gärtner komplett neu anlegen gelassen haben. Nun werfen uns die Kinder laufend diesen Erdaushub, Steine, usw. in den Garten und dies nervt natürlich.
TilmanQ-79
Mit einem netten Gespräch unter Nachbarn geht es nicht?
HelmutS-50
Habe es schon einmal mit meiner freundlichen Art versucht und bekam die Antwort, dass man noch einen "geeigneten Platz bzw. Abnehmer" suchen würde.
Fakt ist wohl, dass man sich das Geld für die Deponie sparen möchte !
TilmanQ-79
Das ist ärgerlich. Da würde ich dann aufhören der nette Nachbar zu sein.
HelmutS-50
Ich frage mich halt, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, da der Besitzer des Bauplatzes (wo der Erdaushub liegt) ein Verwandter des Bauherrn ist ?
Deshalb auch die Frage hier; könnte ja sein, dass Jemand beruflich mit dieser Thematik zu tun hat.