RaduS-61
Darüber wurde schon viel gesprochen und spekuliert. So war an Tankstellen oft zu hören, dass für jeden Insassen eines Autos künftig eine Warnweste vorrätig sein muss. Andere behaupteten, diese Vorschrift gelte nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Tatsache ist: Ab 1. Juli besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht.
In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen genau eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen, meldet das Verkehrsministerium.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld. Auch der TÜV achtet darauf, dass eine Weste im Wagen liegt – sonst gibt es keine Plakette.
Für gewerbliche Fahrzeuge – auch Pkw – ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.
In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen genau eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen, meldet das Verkehrsministerium.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld. Auch der TÜV achtet darauf, dass eine Weste im Wagen liegt – sonst gibt es keine Plakette.
Für gewerbliche Fahrzeuge – auch Pkw – ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.