JochenP-74
ich weiss nicht, ob ich die Gesetzeslage falsch verstanden habe, aber IMA ändert sich nichts, denn die Nutzung von Biltzer-Apps war
dem Fahrer doch immer schon untersagt.
Aber halt immer noch nur dem Fahrer:
Zitat: |
Schlupfloch bei den Blitzer-Apps?
Der entsprechende Passus in der StVO bezieht sich explizit auf den Fahrzeugführer. Andere Passagiere sind davon ausgenommen. Theoretisch dürfte der Beifahrer also eine Blitzer-App nutzen. Das Problem: Auch er darf den Fahrer nicht kurz vor Erreichen einer Messstelle warnen. |
Quelle:https://www.autobild.de/artikel/blitzer-...f=ab-newsletter
Also ist dem Beifahrer jetzt gesetzlich verboten, seinem Fahrer vor "Gefahrenstellen" zu waren, wenn er sie erkennt ?!
Ist die Frage, ab wann es verboten ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ins Navi mit einzublenden.
In diesem Fall müsste dann auch die Verkehrszeichenüberwachung der Fahrzeuge illegal werden ..
Die Biltzermeldungen im Radio dürfen aber bleiben, weil sie "allgemein" das Geschwindigkeitsniveau reduzieren. So zumindest die Rechtfertigung unseres Lokalradios.
Um was geht es bei der Geschwindigkeitsüberwachung eigentlich ?
Das Einhalten der Geschwindigkeit zu überwachen oder eine Einnahmequelle für den Landkreis/Stadt