ChrisT-85
Falls sich damit Jemand mal befassen muss, habe ich einmal die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Denn leider findet man im Netz ungefähr 20 verschiedene Variationen, und keiner weiß welche richtig ist.
Aus diesem Anlass habe ich mir die DIN ISO 5130:2017 gekauft und selbst nachgelesen. Zwar darf ich das Dokument selbst nicht, jedoch die Informationen darin sinngemäß teilen.
Wichtig für KFZ mit 4 Rädern zur Personenbeförderung:
1. Maßgebend für die Betriebserlaubnis ist das Fahrgeräusch, und nicht das Standgeräusch. Da man das Fahrgeräusch allerdings nur sehr aufwändig messen kann, und im Regelfall ein Polizist das nicht bei einer Verkehrskontrolle machen möchte, darf als Anhaltspunkt auch das Standgeräusch herangezogen werden.
2. Als Referenzwert gilt der in den Papieren unter U1 eingetragene Wert in dB.
3. Bei der Messung müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Das Messmikrofon muss auf Höhe des Enrohrs (nicht aber geringer als 20cm Abstand zum Boden), in 50cm Entfernung aufgestellt werden. Der Winkel muss 45° zur Längsachse des Endrohres betragen.
4. Um das Messgerät herum darf sich weder eine Person noch andere akkustisch störende Objekte wie Sträucher, Autos, etc. befinden.
5. Zudem muss die Umgebungslautstärke mindestens 10dB unter der Referenzlautstärke (Standgeräusch, Papiere -> U1) sein.
6. Bei jedem Messversuch muss die Motordrehzahlt konstant auf einem Wert gehalten werden. Dieser Wert ermittelt sich aus der Drehzahl bei dem die maximale Leistung des Fahrzeugs (laut Papieren) anliegt. Diese Drehzahl nennen wir S.
-> falls: S < 5000upm ist, dann ist die Zieldrehzahl: 75% von S
-> falls: 5000 < S < 7500 upm, dann ist die Zieldrehzahl: 3750upm (ja, konstanter Wert!)
-> falls S > 7500, dann ist die Zieldrehzahl: 50% von S
(es gilt nicht die unter U2 eingetragene Drehzahl)
Nach halten der Drehzahl für mindestens 2s muss das Gaspedal abrupt losgelassen werden. Bei der Messung gilt der Höchstwert in dB in der Zeit zwischen halten der Drehzahl bis zur Ruhe Drehzahl.
7. Es muss solange gemessen werden bis es 3 Messungen gibt, bei denen die Abweichung zwischen jeder Messung nicht mehr als 2dB beträgt.
8. Hat man dann mindestens 3 Messwerte, so sind diese bis auf ganze dB zu runden. Danach wird der arithmetische Mittelwert gebildet. Also ganz einfach: (Messwert1 + Messwert2 + Messwert3)/3 = Standgeräusch
9. Die DIN Norm sagt, dass eine Abweichung vom Referenzwert von weniger als 5dB als nicht signifikant gilt. Mit anderen Worten, auf das Endergebnis kommt +5dB für etwaige Messungenauigkeiten, liegt man dann noch drüber wird im Regelfall das Fahrzeug eingezogen.
10. Dabei völlig egal ist, ob die Abgasanlage eingetragen oder sogar Original ist .. zu laut ist zu laut, und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
Bitte beachtet dass es Änderungen zu dieser Norm geben kann. 2017 ist die letzte gültige Norm, es wird 2020 jedoch an einer überarbeiteten Version gearbeitet - es werden allerdings keine großen Änderungen erwartet.
Falls Jemand noch detailfragen hat, kann ich die gerne beantworten. Z.b. Regeln bei "sporttaste/Klappenauspuff", Bdoenbeschaffenheit bei der Messung, LKWs, Motorräder, Strafen, Bußgelder, etc.
Aus diesem Anlass habe ich mir die DIN ISO 5130:2017 gekauft und selbst nachgelesen. Zwar darf ich das Dokument selbst nicht, jedoch die Informationen darin sinngemäß teilen.
Wichtig für KFZ mit 4 Rädern zur Personenbeförderung:
1. Maßgebend für die Betriebserlaubnis ist das Fahrgeräusch, und nicht das Standgeräusch. Da man das Fahrgeräusch allerdings nur sehr aufwändig messen kann, und im Regelfall ein Polizist das nicht bei einer Verkehrskontrolle machen möchte, darf als Anhaltspunkt auch das Standgeräusch herangezogen werden.
2. Als Referenzwert gilt der in den Papieren unter U1 eingetragene Wert in dB.
3. Bei der Messung müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Das Messmikrofon muss auf Höhe des Enrohrs (nicht aber geringer als 20cm Abstand zum Boden), in 50cm Entfernung aufgestellt werden. Der Winkel muss 45° zur Längsachse des Endrohres betragen.
4. Um das Messgerät herum darf sich weder eine Person noch andere akkustisch störende Objekte wie Sträucher, Autos, etc. befinden.
5. Zudem muss die Umgebungslautstärke mindestens 10dB unter der Referenzlautstärke (Standgeräusch, Papiere -> U1) sein.
6. Bei jedem Messversuch muss die Motordrehzahlt konstant auf einem Wert gehalten werden. Dieser Wert ermittelt sich aus der Drehzahl bei dem die maximale Leistung des Fahrzeugs (laut Papieren) anliegt. Diese Drehzahl nennen wir S.
-> falls: S < 5000upm ist, dann ist die Zieldrehzahl: 75% von S
-> falls: 5000 < S < 7500 upm, dann ist die Zieldrehzahl: 3750upm (ja, konstanter Wert!)
-> falls S > 7500, dann ist die Zieldrehzahl: 50% von S
(es gilt nicht die unter U2 eingetragene Drehzahl)
Nach halten der Drehzahl für mindestens 2s muss das Gaspedal abrupt losgelassen werden. Bei der Messung gilt der Höchstwert in dB in der Zeit zwischen halten der Drehzahl bis zur Ruhe Drehzahl.
7. Es muss solange gemessen werden bis es 3 Messungen gibt, bei denen die Abweichung zwischen jeder Messung nicht mehr als 2dB beträgt.
8. Hat man dann mindestens 3 Messwerte, so sind diese bis auf ganze dB zu runden. Danach wird der arithmetische Mittelwert gebildet. Also ganz einfach: (Messwert1 + Messwert2 + Messwert3)/3 = Standgeräusch
9. Die DIN Norm sagt, dass eine Abweichung vom Referenzwert von weniger als 5dB als nicht signifikant gilt. Mit anderen Worten, auf das Endergebnis kommt +5dB für etwaige Messungenauigkeiten, liegt man dann noch drüber wird im Regelfall das Fahrzeug eingezogen.
10. Dabei völlig egal ist, ob die Abgasanlage eingetragen oder sogar Original ist .. zu laut ist zu laut, und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
Bitte beachtet dass es Änderungen zu dieser Norm geben kann. 2017 ist die letzte gültige Norm, es wird 2020 jedoch an einer überarbeiteten Version gearbeitet - es werden allerdings keine großen Änderungen erwartet.
Falls Jemand noch detailfragen hat, kann ich die gerne beantworten. Z.b. Regeln bei "sporttaste/Klappenauspuff", Bdoenbeschaffenheit bei der Messung, LKWs, Motorräder, Strafen, Bußgelder, etc.