Standgeräusch von Straßenfahrzeugen richtig messen

ChrisT-85
Falls sich damit Jemand mal befassen muss, habe ich einmal die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Denn leider findet man im Netz ungefähr 20 verschiedene Variationen, und keiner weiß welche richtig ist.

Aus diesem Anlass habe ich mir die DIN ISO 5130:2017 gekauft und selbst nachgelesen. Zwar darf ich das Dokument selbst nicht, jedoch die Informationen darin sinngemäß teilen.

Wichtig für KFZ mit 4 Rädern zur Personenbeförderung:
1. Maßgebend für die Betriebserlaubnis ist das Fahrgeräusch, und nicht das Standgeräusch. Da man das Fahrgeräusch allerdings nur sehr aufwändig messen kann, und im Regelfall ein Polizist das nicht bei einer Verkehrskontrolle machen möchte, darf als Anhaltspunkt auch das Standgeräusch herangezogen werden.
2. Als Referenzwert gilt der in den Papieren unter U1 eingetragene Wert in dB.
3. Bei der Messung müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Das Messmikrofon muss auf Höhe des Enrohrs (nicht aber geringer als 20cm Abstand zum Boden), in 50cm Entfernung aufgestellt werden. Der Winkel muss 45° zur Längsachse des Endrohres betragen.
4. Um das Messgerät herum darf sich weder eine Person noch andere akkustisch störende Objekte wie Sträucher, Autos, etc. befinden.
5. Zudem muss die Umgebungslautstärke mindestens 10dB unter der Referenzlautstärke (Standgeräusch, Papiere -> U1) sein.
6. Bei jedem Messversuch muss die Motordrehzahlt konstant auf einem Wert gehalten werden. Dieser Wert ermittelt sich aus der Drehzahl bei dem die maximale Leistung des Fahrzeugs (laut Papieren) anliegt. Diese Drehzahl nennen wir S.
-> falls: S < 5000upm ist, dann ist die Zieldrehzahl: 75% von S
-> falls: 5000 < S < 7500 upm, dann ist die Zieldrehzahl: 3750upm (ja, konstanter Wert!)
-> falls S > 7500, dann ist die Zieldrehzahl: 50% von S
(es gilt nicht die unter U2 eingetragene Drehzahl)
Nach halten der Drehzahl für mindestens 2s muss das Gaspedal abrupt losgelassen werden. Bei der Messung gilt der Höchstwert in dB in der Zeit zwischen halten der Drehzahl bis zur Ruhe Drehzahl.
7. Es muss solange gemessen werden bis es 3 Messungen gibt, bei denen die Abweichung zwischen jeder Messung nicht mehr als 2dB beträgt.
8. Hat man dann mindestens 3 Messwerte, so sind diese bis auf ganze dB zu runden. Danach wird der arithmetische Mittelwert gebildet. Also ganz einfach: (Messwert1 + Messwert2 + Messwert3)/3 = Standgeräusch
9. Die DIN Norm sagt, dass eine Abweichung vom Referenzwert von weniger als 5dB als nicht signifikant gilt. Mit anderen Worten, auf das Endergebnis kommt +5dB für etwaige Messungenauigkeiten, liegt man dann noch drüber wird im Regelfall das Fahrzeug eingezogen.
10. Dabei völlig egal ist, ob die Abgasanlage eingetragen oder sogar Original ist .. zu laut ist zu laut, und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.

Bitte beachtet dass es Änderungen zu dieser Norm geben kann. 2017 ist die letzte gültige Norm, es wird 2020 jedoch an einer überarbeiteten Version gearbeitet - es werden allerdings keine großen Änderungen erwartet.

Falls Jemand noch detailfragen hat, kann ich die gerne beantworten. Z.b. Regeln bei "sporttaste/Klappenauspuff", Bdoenbeschaffenheit bei der Messung, LKWs, Motorräder, Strafen, Bußgelder, etc.
DanielB-80
Früher bekam man eine Mängelkarte, Mangel abstellen, vorfahren, neue Messung, alles gut, ab vom Hof!

Die Frage ist halt, wenn ein Loch im Dämpfer ist, für einen Silencer, kann die Polizei ja die Möglichkeit geben, Mängelkarte, zu klären, ob es einen Silencer gibt, den besorgen, einbauen und wie oben dann!
ReneS-79
Ich hab mich damit auch mal ne ganze Zeit beschäftigt und auch mit dem EU "Bürgerservice" hin und her geschrieben.

Es ist so wie du schreibst das die neueren Fahrzeugen so gemessen werden wie du schreibst. Für unsere Subi hieße das bei 3750upm, Fakt ist aber das die Newage zB mit einer älteren Methode zugelassen wurden und deswegen auch mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen werden müssen damit es wasserdicht ist.

Die Dokumente dazu gibt es übrigens frei zugänglich im Netz.



Alte Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...ELEX:42007X0530(02)&from=DE

Neue Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...14R0540&from=DE
DanielB-80
Mit welcher Methode müsste dann mein 2018 Impreza 156PS und mein 2006 EVO IX gemessen werden?
ReneS-79
Das müßte man leider beim Hersteller erfragen da:

Zitat:
In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über die Typgenehmigung der Fahrzeuge reicht der Fahrzeughersteller den entsprechenden Antrag bei der Typgenehmigungsbehörde ein. In Übereinstimmung mit den gleichen Rechtsvorschriften kann der Hersteller die Genehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf die Geräuschemissionen und damit die entsprechende Prüfung entweder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 oder der Richtlinie 70/157/EWG verlangen


Bzgl der Richtlinien:
Zitat:
Der (die) Anwendungszeitpunkt(e) der Anforderungen der oben genannten Verordnung kann (können) vom Datum des Inkrafttretens abweichen und sich voneinander unterscheiden. Folglich haben die Mitgesetzgeber über solche Differenzierungen zu den Antragsdaten entschieden, was bedeutet, dass Anhang II Nummer 3.1.1.1 ab dem 1. Juli 2019 und Anhang XI Nummer B ab dem 1. Juli 2027 gilt. Letzteres bedeutet, dass die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 und die Richtlinie 70/157/EWG bis zum 30. Juni 2027 parallel gelten und mit der Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG ab dem 1. Juli 2027 voll vereinbar sind


Aber wenn man mal davon ausgeht das Hersteller einfach die neuste Richtlinie verwenden wird der Subaru wohl nach der neuen Richtlinie gemessen. Ab 2007 gabs ne Richtlinie die folgendes sagt:

CELEX 42007X0530(02) DE TXT


Verordnung 540/2014 gilt wie gesagt ab 2019:


Die alte 70/157/EWG finde ich gerade leider nicht, da steht aber halt 3/4 Nenndrehzahl drin.
ChrisF-68
Ich hab das jetzt mal ein technisches Problem mit meinem KFZ aus 2018: Ich falle unter Kategorie 2, die Zieldrehzahl läge bei 3750 U/min, aber ab Werk ist meine Leerlaufdrehzahl im Stand bei 3500 U/min begrenzt. großes Grinsen (Bei mir wurde die Begrenzung aufgehoben, aber daß weiß ja erstmal keiner).
DanielB-80
Woher weiß dann die Polizei, wie sie genau messen muß, wenn sie es nicht wissen, messen sie mißt und man muss dann damit leben?
ChrisT-85
Zitat:
Original von ChrisF-68
Ich hab das jetzt mal ein technisches Problem mit meinem KFZ aus 2018: Ich falle unter Kategorie 2, die Zieldrehzahl läge bei 3750 U/min, aber ab Werk ist meine Leerlaufdrehzahl im Stand bei 3500 U/min begrenzt. großes Grinsen (Bei mir wurde die Begrenzung aufgehoben, aber daß weiß ja erstmal keiner).


Interessanter Fall - dazu sagt die DIN Norm nichts Augenzwinkern
ChrisT-85
Zitat:
Original von DanielB-80
Woher weiß dann die Polizei, wie sie genau messen muß, wenn sie es nicht wissen, messen sie mißt und man muss dann damit leben?


Was die Polizei misst ist nicht verbindlich. Diese darf jedoch, wenn sie Nach DIN 5130 misst, den Wert als Anhaltspunkt nehmen und das Fahrzeug zu einem offiziellen Prüfer(z.B. Dekra) schicken. Das tut sie in der Regel wenn der Wert mehr als 5dB über dem im Fahrzeugschein liegt. Der offizielle Prüfer würde dann ein Gutachten erstellen in dem alle Umgebungsparameter und das Meßgerät auf dem Prüfbericht vermerkt sein müssen. Wenn alles richtig gemacht wurde, ist erst dieser Wert dann verbindlich und du bekommst einen Mängelschein.
PatrikJ-75
Zitat:
Original von ChrisF-68
ab Werk ist meine Leerlaufdrehzahl im Stand bei 3500 U/min begrenzt. großes Grinsen


Es gibt immer einen trick , um diese abregeldrehzahl im stand zu umgehen Augenzwinkern . bei jedem hersteller und fzg.
wird u.a. auch bei der AU gebraucht.

lg hallo
WolfgangL-63
Die Österreichische Polizei hat erst vor zwei Jahr neue DB Messgeräte bekommen.
Mit diesen können sie (aussage von einer Messperson) überall messen. Das Gerät filtert und berechnet alle Störgeräusche weg, egal wie hoch die Umgebungsgeräusche sind, egal was sich im Umfeld befindet.
Mit diesem Gerät wurde quasi das Schallwellengesetz neu erfunden.
Gemessen wird nach Standgeräuschdrehzahl wie es im Fahrzeugschein steht.
Das Gerät misst beim Messvorgang (egal wann, also auch beim hoch beschleunigen) den maximalen DB wert.
Ratsam ist, sich an die Messdrehzahl langsam zu nähern, um keine Drehzahl Überschwinger zu erzeugen -> das könnte vielleicht die Messwerte erhöhen.

lg