JörgH-67
https://www.auto-motor-und-sport.de/tech...cheibenwischer/
Zitat: |
Laut einem Gerichtsurteil ist ein fest verbauter Touchscreen auch dann ein elektronisches Gerät, wenn damit zum Beispiel das Scheibenwischer-Intervall verstellt werden kann. Eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Nutzung von Touchscreens im Auto haben könnte!
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte in einem letztinstanzlichen Urteil (1 Rb 36 Ss 832/19) ein Fahrverbot für einen Tesla-Fahrer, der bei Regen von der Straße abkam, weil er das Intervall des Scheibenwischers am Zentralbildschirm verstellen wollte. |
Meine Meinung: ich mag touchscreens im Auto nicht, in meinen Augen sind echte Knöpfe und Drehregler ein Vorteil.
ChrisF-68
Im Prinzip finde ich das auch ein gutes Urteil. Es ist ein ziemlich dämliche Entwicklung, wenn fürs sichere Fahren relevante Bedienungselemente nur per Touchscreen funktionieren. Ich bin für ein Verbot. Ebenfalls sollte z.B. die Bedienung der Klimaanlage/Lüftung nicht per TS funktionieren, es kann wichtig sein, während der Fahrt diese zu bedienen. Ist bei meinem Honda z.B. so, das nervt und funktioniert nicht besonders gut ohne Ablenkung.
StefanB-86
naja...in einem Mazda CX3 ist dies auch bereits von Haus aus so. Ich finds eher Negativ, weil man da mit dem Menü Joystick kompliziert durchs Menü fahren muss..Ob nun die Hand geziehlt auf die Funktion geht oder ich kompliziert mit Knöpfen durchs menü navigiere ist auch ein Sicherheits Manko..Der Blick geht so oder so auf den Bildschirm....
Und ja, ich gebe Chris da recht. Wichtige Funktionen wie Scheibenwischer, Lüftung, ggf Klima/Heizung, Radoi (Sender umschaltung?) sollten jederzeit änderbar sein, egal ob Touch Screen oder Schalter...wo ist den da der Unterschied....
ChrisF-68
Ein Screen mit Tasten- bzw. Sticksteuerung ist ja kein Touchscreen... Prinzipiell habe ich nichts gegen touchscreens im Auto, aber der Kram muss direkt, einfach, schnell und ohne Aufwand funktionieren. Nicht erst irgendwelche Menüs und Breiche und so ansteuern müssen, das ist Unsinn im Fahrbetrieb.
JörgH-67
ist eine Frage der Abwägung: die Bedienung der Ambientebeleuchtung oder die wählbare Art des Auspuffklangs im Innenraum kann gerne über touchscreen erfolgen, die Veränderung der Intervallgeschwindigkeit des Scheibenwischers oder der Lautstärkeregler haben aber gefälligst mechanische Knöpfe zu sein.
DanielB-80
Ich stelle mir dann die Fragen, wenn ich den Sender verstellen möchte oder auf USB umstellen will und da einen Titel auswählen möchte, handle ich dann auch strafbar, ist ja nichts anderes, als ob es Knöpfe sind, halt nur virtuell?
ChrisF-68
Sehe ich genau wie Jörg. Mein Audio System kann ich zusätzlich voll über Lenkrad Tasten steuern, kein Problem. Aber meine Lüftung nur teilweise über Tasten, das geht nur bedingt gut, ist aber gerade noch akzeptabel. Aber Licht, Wischer und sowas darf niemals über so Systeme zu steuern sein. Meine Headunit braucht so ein bis zweimal im Jahr einen kompletten Neustart, der ein paar Minuten dauert, da darf nichts relevantes davon abhängen!
JochenP-74
Die Frage ist auch, was ich alles während der Fahrt verstellt werden kann..
IMA übertreib es Tesla hier komplett.
Viele Funktionen dürfen IMA nicht während der Fahrt verstellbar sein, denn die Ablenkung ist grösser, als wenn ich während der Fahrt am Handy ein Telefonat annehme.
Auch müssten priore Funktionen weiterhin direkt auf Tastendruck oder oberster Ebene eines TOuch-Panels angewählt werden können, wo dies dann nur mit einem habtischen Feedback erfolgen sollte.
Im heutigen Strassenverkehrt muss die Grundfunktion eines Fahrzeug intuitiv und "blind" bedienbar sein. Aber leider geht das bei vielen Fahrzeugen schon lange nicht mehr.
VAG hat irsinne Problem bei der Bedienung des Golf VIII / I.D.3.
Hier versucht man gerade eine SChnittmenge zwischen Golf V und Telsa zu finden, die es nicht gibt.
Aber dies ist leider die "Anpassung" an die nächste Käufergeneration und Handy-Junkees.
Ich finde das auch nicht gut...
StefanB-86
...also wird es immer eine "grau" Zone bleiben...Wenn man es auf die Spitze treiben würde, hat das Gericht (Link oben; ich habs allerdinsg nicht gelesen) geurteilt, und, das im Fall von den modernen Autos, der Betrieb gerichtlich nicht möglich ist, da man zwingend auf die Funktion angewiesen ist eine Funktion über einen Touch Bildschrim zu steuern.
Ergo -> Fahren nicht legal möglich
JörgH-67
soo eng würde ich das jetzt nicht sehen; es ging da ja um die Verstellung des Wisch-Intervalls, nicht um das einschalten des Wischers
StephanF-79
Ich sehe das Urteil schon als gerechtfertigt an, da ja im Tesla alles über das Display gesteuert wird. Wichtige Grundfunktionen sollten schnell erreichbar per Knopf zu verstellen sein.
Im Umkehrschluss wirft das aber die Frage auf ob Tesla hier in D generell keine Zulassung für die Autos bzw. keine Betriebserlaubniss hätte bekommen dürfen, da ja man sich ja allein mit der Bedienung von Grundfunktionen schon strafbar macht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Daher glaube ich, dass das Urteil in nächster Instanz wieder ungültig gemacht werden könnte.
JörgH-67
beim Golf 8 ist es auch nicht viel besser
https://www.auto-motor-und-sport.de/neuh...enung-erklaert/
Zitat: |
Aber jetzt erst einmal zum Licht! Den mechanischen Drehregler links vom Lenkrad ersetzt nun ein Touchpad, in dem auch das Schlechtwetterlicht der optionalen Matrix-LED-Scheinwerfer, Nebelschussleuchte, Heckscheibenheizung und Frontscheiben-Defroster geschaltet werden. Erster Eindruck: Die gewünschte Schaltfläche findet man nicht ohne einen kurzen Blick zum Touchpad. Der Drehschalter des Vorgängers dagegen ließ sich ertasten. Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte reagierten auf Zug am Knopf. Dass der neue Golf VIII das jeweilige Licht kurz im Display anzeigt, wenn der Fahrer was geändert hat, ist für diesen tastbaren Schalter wohl kein vollwertiger Ersatz. |
Zitat: |
Das Klima-Bedienteil des Golf VII mit drei Dreh-/ Drückknöpfen und einer Tastenleiste ist verschwunden. Wer Feineinstellungen wie Luftverteilung oder Gebläsestärke regulieren will, muss ins Klima-Menü gehen |