Unnötige Lärmbelästigung - Definition "erheblicher Lärm"

AndreasP-75
Ich wollte diesen Beitrag fast schon in die Rubrik "Upss. recht flott, recht laut." stellen.

Hier geht es um die Frage, wie "Erheblicher Lärm", von einem Fahrzeug ausgehend, definiert wird.
Ich weiß es selber nicht. Aber vielleicht habt ihr ja da irgendeinen Erfahrungswert oder vielleicht kennt sich hier einer mit der Definition aus.

Ich hab schon Google gefragt, nur einen Fall mit einer Harley gefunden,
über Geräuschemissionen von Fahrzeugen habe ich aber leider nichts aussagekräftiges gefunden.

Anlass für das Thema ist das mir folgende Passierte:

Ich fahre nach Feierabend nach Hause, auf dem Weg fahre ich an einer Ampel zügig an (wie immer), drehe den Motor aber nicht extra weit hoch (1. Gang 30km/h, 2. Gang 50km/h, 3. Gang 50km/h haltend).
Ich bin unterwegs mit dem Fahrschulfahrzeug, einem Ford Fiesta ST, serienmäßig mit Klappenauspuff ausgestattet, einzige eingetragene Modifikation eine Abgasanlage von Milltek.
Nun fahre ich im Sportmodus, den ich immer drin habe, auch bei Fahrstunden. Folgende Parameter werden im Sportmodus geändert:
Die Zylinderabschaltung von dem Dreizylinder-Motor ist abgeschaltet, Start-Stopp-Automatik ist abgeschaltet,
die Gasannahme spricht besser an und die Klappensteuerung regelt die Klappe anders (im Stand offen, während der Fahrt im gesetzlichem Rahmen geschlossen, nur öffnend in Relation zur Gasannahme).
Dadurch KANN der Auspuff bei entsprechendem Hochdrehen des Motors bei den Schaltvorgängen knallen. Wenn man normal fährt, kommt beim Schalten ein moderates "Pöppeln" hinten raus.

Also, ich fahre auf meinem Heimweg an einer Hauptverkehrsader in Trier an der Ampel los, beim Schalten in den 2. Gang hört man ein Pöppeln und genauso beim Einlegen des 3. Gang.
Nun fährt mir der Streifenwagen, den ich auch vorher gesehen hatte, hinterher und hält mich an.
Mir wird vorgeworfen, ich wäre mit "offener Klappe" gefahren und hätte daher unnötigen (erheblichen) Lärm verursacht.

In einem Schreiben an die Führerscheinstelle, die auch für die Fahrschulen zuständig ist, schreibt der Polizist unter anderem folgendes:

"In der Ostallee wird das Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen TR-ED 260 festgestellt, welches beim Beschleunigen und Bremsen immer wieder knallende Geräusche von sich gibt.
Vergleichbare Fahrzeuge sind den Beamten bekannt. Diese verursachen im Sportmodus erheblichen Lärm. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bestätigt sich unsere Vermutung, dass das Fahrzeug mit offener Klappenabgasanlage geführt wird."

Darunter im Schreiben ein Foto von der offenen Klappe, was im Stand gemacht wurde, wo sie ja auch immer offen ist.

Ich habe die Situation auf der Dashcam festgehalten.

Was mich bei der Sache bewegt, ist, dass ich unter erheblichen Lärm eine andere Vorstellung habe. Und da fallen mir auch direkt andere Fahrzeuge ein,
die, abgesehen von der dann meist übertretenen Geschwindigkeitsbegrenzung ganz anders hinten rausknallen und knattern. Und zudem wäre ich also gezwungen, mit dem Fahrzeug Parameter im "Normalmodus" eingeschaltet zu haben, die ich absolut nicht will, hauptsächlich die Zylinderabschaltung.

Natürlich werde ich mich gegen den wohl kommenden Busgeldbescheid zur Wehr setzen, ich weiß nur nicht, ob ich in der heutigen verrückten Welt dagegen überhaupt eine Chance habe... unglücklich

Und ja, ich habe den Streifenwagen gesehen, mir aber nichts dabei gedacht.



http://www.youtube.com/watch?v=N7GyzBh2-EI
JörgH-67
in den 1980ern habe ich mal einen Strafzettel erhalten für "übermässige Strassennutzung und Lärmerzeugung", weil ich mit meinem 60 PS Datsun (mit 155er Reifen) im Sommer um eine Kurve gefahren bin und die Reifen gequietscht haben cool waren 10 DM damals hmm...

Meine Meinung: regel das Ganze über einen kompetenten Rechtsanwalt, weise darauf hin das im Stillstand die Klappe immer offen steht und dieses Foto gar nix aussagt.

Die Fahrzeughersteller sind es allerdings auch selber schuld, man hat es mit diesem "Furzen" halt übertrieben, siehe die ganzen Hyundai I30N Fahrer die Probleme haben wegen der serienmässigen Auspuffanlage, oder die ganzen VAG DSG Furzer, von den abendländischen AMG-Spezis wollen wir gar nicht erst anfangen.
ChrisF-68
Ich kann da Jörg nur zustimmen, lass das den Anwalt regeln.
ChristianW-79
ISt schon was dabei herausgekommen Andreas?
AndreasP-75
Die Sache läuft noch. Nach einer erneuten Stellungnahme des Polizisten an die Bußgeldstelle wurde ein Bußgeldbescheid erlassen (80 Euro 1 Punkt).
Unter anderem heißt es in der Stellungnahme:

"... Das Fahrzeug befährt die Ostallee in Richtung Hauptbahnhof. In Anbetracht der zeitlichen und
örtlichen Umstände halten wir das Verhalten für derart unangebracht,
dass wir den bisherigen Auftrag unterbrechen und die Verfolgung aufnehmen.
Bis zum Hauptbahnhof beschleunigt das Fahrzeug mehrfach so stark,
dass sich die Klappe der Auspuffanlage zu öffnen scheint und erheblicher Lärm verursacht wird.

Beim Bremsen / Schalten verursacht die Abgasanlage deutlich wahrnehmbare Knallgeräusche. ..."

Wenn man sich das Video anschaut, ist deutlich festgehalten,
dass ich bis zur nächsten Ampel keineswegs mehrfach beschleunige.
Im Gegenteil, ich befahre die Straße gleichmässig mit angemessener Geschwindigkeit.

Gegen den Bußgeldbescheid haben wir Einspruch eingelegt und klären das vor Gericht!

Danach werde ich weitere Schritte gegen den Polizisten in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.
Es kann einfach nicht angehen, dass Polizisten Berichte schreiben,
wie es Ihnen passt und die nicht der Wahrheit entsprechen.

Geprüft wird weiterhin der Umstand der Verleumdung.
JörgH-67
ich drück Dir die Daumen
AndreasP-75
Danke Jörg, bin selbst gespannt. umarm

Wohlgemerkt, es geht mir nicht alleine um den Bußgeldbescheid, sondern vielmehr darum,
in welcher Form der Polizist schon im ersten Bericht gegen mich persönlich vorgeht und
mich bei der Fahrerlaubnisbehörde diskreditieren will.
JanK-81
Ich kann dich voll verstehen Andreas! Viel Erfolg! umarm
AndreasP-75
Danke Jan! umarm
JörgH-67
und, gibt es schon ein update?
AndreasP-75
So, hier die Finale Info:



Heute um 14 Uhr war die Gerichtsverhandlung wegen der Polizeikontrolle am 28-03-2023 und dem erfolgtem Bußgeldbescheid wegen Verursachen unnötigen Lärms.



Nachdem der Polizist seine Aussage mittels YouTube-Videos von hochjaulenden und knallenden Fiesta ST akustisch untermalt hat, hatte er sich anschließend wortwörtlich
um Kopf und Kragen geredet. Mein Anwalt wies ihn explizit darauf hin, dass er hier die Wahrheit sagen müsse, weil er sonst eine Falschaussage tätige.
Dennoch blieb der Polizist bei seiner Aussage, ich hätte die Straße herunter in der Mitte bei der Ampel (die ausgeschaltet war),
stark abgebremst und stark beschleunigt, dass es dort wieder wie ein "Maschinengewehr" gerattert und geknallt hätte,
gleiches kurz vor der letzten Ampel beim Abbremsen. Zudem seien sie an den Stellen in Sicht- und Hörweite ca. 50-100 m hinter mir gefahren.



Danach zückte mein Anwalt den USB-Stick mit dem Video mit den Worten: "Und jetzt sehen wir uns die Sache an, wie sie wirklich war!"
Die Richterin sah sich das Video 4 mal an. Schlussendlich erhoben wir uns alle, um das Urteil entgegenzunehmen:

Freispruch!


Dies dürfte dem Polizisten ganz und garnicht gefallen haben, besteht jetzt sogar die Möglichkeit eines Strafverfahrens wegen Falschaussage mit der Richterin als Zeugin!
Ich schlafe ein paar Tage drüber, obwohl man solch ein Verhalten von einem Polizeioberkommissar eigentlich nicht hinnehmen dürfte.
Hoffentlich sorgt dieser Umstand jetzt erstmal für ein unwohles Gefühl bei dem jungen Herrn Kommissar!



Ohne das Dashcam-Video hätte ich keine Chance gehabt !!!
Und nach wie vor stimmt mich dieser Umstand sehr nachdenklich!



LG

Andreas
JörgH-67
Glückwunsch, und Schwein gehabt, und jetzt wirst Du wahrscheinlich umziehen müssen in ein anderes Land.
AndreasP-75
Danke! umarm

Ich denke mal nicht, dass ich umziehen muss. Das Strafverfahren wegen Falschaussage werde ich höchstwahrscheinlich durchziehen, werde mich dahingehend noch beraten lassen.

Wenn der Polizist nicht ganz dumm ist, wird er mich nach unserer jetzigen Vorgeschichte in Ruhe lassen Ich hoffe es zumindest für ihn!

Ich musste bisher auch immer mit den Konsequenzen leben, wenn ich mal was Dummes gemacht habe. Und als vereidigter Polizeibeamter hat er besondere Rechte, aber ebenso auch besondere Pflichten. prophezei
SusanneE-66
Meinen Glückwunsch zum Freispruch, auch wenn dieser, wie du schon schreibst, ein Geschmäckle hat; denn ohne Video wärst du verknackt worden. Ist uns auch schon passiert - im Zweifel für den Polizisten.

Soweit ich weiß, durchläuft der Polzist neben dem Vefahren wegen Falschaussage, auch noch zusätzlich ein Disziplarverfahren, muss sich also dann doppelt verantworten.
MichaelB-84
Zum Glück siegt doch manchmal die Gerechtigkeit. fröhlich
JanK-81
Glückwunsch! klatsch

  OT-Alarm 
Was hat es denn mit dem "Projekt Astra G Cabrio" auf sich? großes Grinsen