HelmutS-50
Auf der Autobahn sah ich eine orangene Flunder sehr zügig auf mich zukommen, welche schon im Rückspiegel mehr nach einen PORSCHE 908 als nach einem Sportwagen aussah.
Wir fuhren dann auf gleicher Höhe und güßten uns kurz.
Ich weiß zwar nicht, um was es sich handelte und das Fahrzeug hatte auch keine deutsche Zulassung.
Nun zur Frage:
Fahrer und Beifahrer hatten jeweils eine Rallye-Sprechgarnitur auf dem Kopf, weil es wohl in dem Geschoß etwas laut zugehen muss.
Ist so etwas eigentlich in Deutschland erlaubt ?
Ok, man sieht ja Viele, die zumindest in einem Ohr etwas zum Telefonieren stecken haben, bei einer Rallye in Deutschland sieht man es auch und ich habe einen Cousin, welcher taubstumm ist und trotzdem seinen Führerschein machen konnte.
Auf der anderen Seite habe ich schon gelesen, dass Autofahrer schuldig gesprochen wurden, weil sie durch zu laute Musik das Sondersignal der Polizei, Feuerwehr, usw. überhört hatten.
So, was meint Ihr ?
Helmut
ChristianB-74
Es ist ja nicht so, dass du mit einem Kopfhöhrer das Sondersignal der Polizei, Feuerwehr, usw. nichts mehr hörst.
Es können sich zwei mit Kopfhörer auch mit Reden verstehen ohne Gegensprechanlage. Der Kopfhörer schütz ja das Gehör nur vor schädlichen Lautstärken.
Leider weiss ich die Rechtslage weder in D noch in CH.
HelmutS-50
Mir ist da noch etwas im Sinn bzgl. Lautsprecher in der Kopfstütze.
Entweder wurden die verboten oder totgeschrieben ????
TimF-88
Wenn es ein Ausländisches Kennzeichen war ist das egal was die haben, die dürfen alles am Auto und im Auto haben was bei uns eigentlich illegal ist und wir nicht verbauen dürfen, allerdings nur weil man davon ausgeht das diese nur auf der durchreise sind.
Wenn die Kopfhörer mit Sprechanlage am Kopf hatten, dann ja weil das Auto so laut war, und allein das ist in Deutschland ja schon verboten...
Maximal 95dB bei Sportauspuffanlagen gemäß TÜV /DEKRA (StVO)
Bzw. Wenn bei uns Rally ist haben die fahrzeuge auch alle eine Straßenzulassung und die Fahrer fahren dann auch über die Landstraße um vom einen Rennort zum anderen zu kommen und haben dann auch diese helme und so auf...
Lautsprecher in Kopfstützen sind nicht verboten wurden, baut nur keiner weils eigentlich kaum einer brauch, und die Fahrzeuge und Marken die es gebaut haben keinen großen Absatz damit gemacht haben...
MichaelS-1977
Hallo,
m.W. ist es eigentlich verboten, mit Mickey Mäusen im Strassenverkehr zu fahren, auf Rallye tun dies jedoch viele, weil eine Verständigung sonst kaum möglich ist.
@Tim: Ein ausgeräumtes Auto kann durchaus von aussen grob die Lautstärkevorschriften einhalten, im Innenraum sind jedoch trotzdem das Kreischen des Motors, das Brüllen des Auspuffs und Scheppern von Dog-Getriebe und Sinterkupplung zu hören... Und evtl. noch jede Menge anderer Geräusche..
FrankA-74
| Zitat: |
Original von TimF-88
Maximal 95dB bei Sportauspuffanlagen gemäß TÜV /DEKRA (StVO)
|
Das stimmt nicht.
Nur das Vorbeifahrgeräusch ist vorgeschrieben! Das darf unter bestimmten Bedingungen (bei 50Km/h im zweiten und dritten Gang Vollgas, usw. ...) nicht lauter als 75dB(A) sein. Alles andere ist nicht gesetzlich geregelt.
TimF-88
aha und warum meckern die vom TÜV dann immer über zu lauten auspuff im stand und beim gasgeben im leerlauf etc.?
wie bekommst du denn ein komplett ausgeräumtes auto trotzdem auf die vorgeschrieben lautstärke?
wennich mein wagen ausräume hat der locker 140dB das kann doch nur verboten sein
bitte klärt mich auf
MichaelS-1977
@Tim: Wenn Du die Dämmatten ausräumst, wird doch Dein Auto nicht lauter...
DennisB-89
vielleicht darf ich grad mal den Thread um eine Frage ergänzen:
Sind Helme im Verkehr erlaubt? Auch welche mit Vollvisier, wenn dies verspiegelt ist?
ChristophL-86
| Zitat: |
| wennich mein wagen ausräume hat der locker 140dB das kann doch nur verboten sein |
Oh, dann bin ich ja bestimmt seit drei Jahren schon taub...
FrankA-74
Seite
58 und 59:
und hier:
Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Jetzt ist aber genug sonst bekommt der Helmut noch Plaque wenn wir seinen Thread zerfledern....Vieleicht einen neuen Thread aufmachen?? Mods
gelöschter benutzer
Ich hab mal gegoogelt und
das hier gefunden. Der letzte Beitrag dort erklärt es wohl ganz genau: Es scheint kein explizites oder implizites Verbot von Kopfhörern im Auto zu geben.
HelmutS-50
So richtig vorwärtsgebracht habt Ihr mich noch nicht, was ja auch bei dem Themenwechsel kein Wunder ist !
Meine Frage hatte natürlich auch einen bestimmten Hintergrund, denn ich möchte nicht, dass dem Gert die Ohren bei der Mitfahrt abfallen.
Wird teuer für mich, denn die Ohrenstöpsel kann man ja wohl kaum an den Nächsten weitergeben.
Übrigens, die Frage mit dem Helm im öffentlichen Verkehr, finde ich garnicht so verkehrt.
gelöschter benutzer
| Zitat: |
| ...denn ich möchte nicht, dass dem Gert die Ohren bei der Mitfahrt abfallen |
Mach dir da keine Sorgen. Ich hab für den Schießstand einen elektronischen Gehörschutz, der normale Geräusche wie Sprache usw. durchlässt, aber den Schussknall entsprechend abdämpft - ist also auch für eine Mitfahrt in deinem neuen "alten" Subi zu verwenden.
Die Ausrede mit zu vielen und zu teuren Ohrstöpseln zieht zumindest bei mir nicht.
HelmutS-50
Interessant, wie sieht denn so ein Gehörschutz aus ?
Und was heißt elektronisch ?
JörgH-67
ot:
bei einem meiner Ägypten-Tauchurlaube war einer meiner Tauchpartner ein Hörgeräteakustikhersteller. Er hat mir erklärt, das Geräte, die die Hörmuschel vollständig im Gehörgang verschliessen, sehr schlecht sind für das Ohr, Infektionsherde, die natürliche Reinigung wird gestört, Juckreiz etc. Aus diesem Grund benutze ich beim Schiessen auch keine Pfropfen mehr, von daher würde ich Abstand von solchen Teilen nehmen.