gelöschter benutzer
Autsch, mein ganz herzliches Beileid.
Hauptsache, dir ist nichts passiert.
Wenn das Auto Vollkasko versichert war - das sieht wohl nach Totalschaden aus - , wird wohl der Verlust nicht ganz so schlimm werden.
Obwohl man niemals den Betrag von der Versicherung bekommt, den ein neues Auto gleichen Typs kostet.
Eins ist aber wieder ganz erstaunlich und auch beruhigend: Wie gut doch ein Subaru seinen Fahrer bei solchen Unfällen schützt!
Das hab ich auch 2007 festgestellt, als mich ein anderer Fahrer bei mindestens 130km/h in die Mittelleitplanke der Autobahn "geschubst" hat. Da bin ich auch ohne Verletzungen aus dem zerstörten Auto gestiegen.
Wenn man die aktuellen und auch ältere Crashtests anschaut, schneiden alle Subarus immer sehr gut ab.
Das könnte nach dieser Erfahrung für dich ein ganz wichtiger Grund sein, dir wieder einen Subaru zuzulegen!
PhilipS-84
Zitat: |
Original von VolkerJ-71
Das Auto war nicht vollkaskoversichert. |
aus erinem anderen beitrag von volker
Mein Beileid, aber ist doch nur Blech! Das ist gut so, Kopf hoch!
MatthiasM-63
Moin,
auch von mir ein ganz herzliches Beileid, zum Glück nur Blechschaden.
Allerdings, finde ich es doch schon ziemlich mutig, ein so neues Fz nicht Vollkasko zu versichern

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Gruß
Matthias
ChristianB-74
Zitat: |
Original von YvonneG-81
Und ja, die Gegend hier ist mit vorsicht zu genießen! Themometer zeigt über null Grad an, und dann kommt eine Ecke, in der es einfach nur Spiegelblank ist. Ortskundige wissen das. Alle anderen haben schlicht weg verloren... |
Frag mal bei der Polizei nach ob auf diesem Streckenabschnitt so etwas öfters passiert, wenn ja schau dir die Beschilderung an. Bei Sonne und 3° Grad plus dürfte sowas nicht passieren. Eventuell trifft die Zuständigen eine Mitschuld, zuwenig gesalzen obwohl bekannte Stelle für Glateis, nicht ausgeschildert obewohl bekannt für Galtteis usw.
Selbst wenn du kein Geld bekommst, wird es eventuell dem nächsten helfen, weil es dann für Ortsunkundige Ausgeschildert ist oder weil genug gesalzen ist.
TilmanQ-79
Zitat: |
Original von ChristianB-74
Frag mal bei der Polizei nach ob auf diesem Streckenabschnitt so etwas öfters passiert, wenn ja schau dir die Beschilderung an. Bei Sonne und 3° Grad plus dürfte sowas nicht passieren. Eventuell trifft die Zuständigen eine Mitschuld, zuwenig gesalzen obwohl bekannte Stelle für Glateis, nicht ausgeschildert obwohl bekannt für Galtteis usw.
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So leid es mir tut, ich denke das hilft nichts. Es ist nun mal Winter und es kann nicht überall gesalzen werden oder ein Schild aufgestellt werden nur weil dort etwas Nässe bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefrieren kann. Auch wenn das öfter passiert.
Den Winterdienst oder die die zuständige Behörde trifft da keine (Teil)Schuld.
Schuld hat allein das Wetter. Dafür kann niemand was. Das ist ja gerade der Trugschluss, dass viele Denken bei Sonnenschein und 3° kann nichts passieren. Da brauchts wie hier nur ein bisschen ungünstige Geographie oder eine kleine Brücke und schon wirds glatt.
VolkerJ-71
Der Abschleppdienst hat mir gesagt, dass der Kreis, der für das Salzen zuständig ist, selbst die Hauptverkehrsstrassen (also die B252) nicht anständig streut.
Der Streudienst ist erst nach dem Unfall (ca. um 8:15 Uhr) durchgefahren. Da war die Sonne dann aber ohnehin schon so warm, dass das Spiegeleis schmolz.
Ich denke aber auch, dass es nichts bringt, den Kreis zu verklagen. Lt. Hessischem Strassengesetz muss der seine Streupflicht im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach pflichtgemässem Ermessen erfüllen. Und der Kreis hat halt kein Geld. Man müsste dem Kreis schon nachweisen können, dass er unwichtige Strassen zuerst gestreut hat oder ähnliches.
YvonneG-81
Zitat: |
Original von VolkerJ-71
Der Abschleppdienst hat mir gesagt, dass der Kreis, der für das Salzen zuständig ist, selbst die Hauptverkehrsstrassen (also die B252) nicht anständig streut.
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Ja, das ist leider wirklich so hier...
Ich komme ja aus dem Kreis (MR). Hier ist es teilweise so, das einige Straßen diesen Winter genau kein mal Salz oder ähnliches gesehn haben. Andere nur sporadisch, und dann wieder welche, da hat man schon das Gefühl, man rutscht, wegen dem vielen Salz (B255).
Noch dazu die Gegend! Die Gegend ist einfach gemein. Hoch tief, und teilweise von einem zum anderen Ort 5°C unterschied... Da kann es echt haarig werden...
ChristianB-74
Zitat: |
Original von TilmanQ-79
So leid es mir tut, ich denke das hilft nichts. Es ist nun mal Winter und es kann nicht überall gesalzen werden oder ein Schild aufgestellt werden nur weil dort etwas Nässe bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefrieren kann. Auch wenn das öfter passiert.
Den Winterdienst oder die die zuständige Behörde trifft da keine (Teil)Schuld.
Schuld hat allein das Wetter. Dafür kann niemand was. Das ist ja gerade der Trugschluss, dass viele Denken bei Sonnenschein und 3° kann nichts passieren. Da brauchts wie hier nur ein bisschen ungünstige Geographie oder eine kleine Brücke und schon wirds glatt. |
Wenn da jede Woche im Winter jemand im Graben landet ist die zuständige Behörde aber zum Handeln gewungen, auch wenn es nur eine Temporeduktion ist.
Beispiel: Bei uns wurde ein Tunnel gebaut, nach der Eröffnung häuften sich Schleuderunfälle im Tunnel bei Regen ausserhalb des Tunnels.
Fazit: Belag mangelhafter Grip bei Feuchtigkeit und nicht die Fahrer waren die Dummel. Klar kann man auch da interpretieren, bei feuchtigkeit muss man aufpassen. aber es wurde klar bewiesen, dass die Unfallverursacher keine Schuld triff und sie korekt unterwegs waren, da der Belag wie Schmierseife wirkte bei Feuchtigkeit. Danach wurde er aufgerauht und behandelt, komischerweise ist die Anzahl der Schleuderunfalle jetzt fast gleich null.
HelmutS-50
Bei uns wurden zwei Autobahnabschnitte frisch gemacht. Danach häuften sich auch die Unfälle, also wurde die Geschwindigkeit auf 120 KM/h runtergesetzt, aber es gab bei Regen weiterhin Unfälle.
Nach vielen Monatewn stellte man auch fest, dass es am Belag lag. Daraufhin wurde die Geschwindigkeit auf 80 KM/h reduziert und gleichzeitig die Reparaturkosten - egal bei welcher Witterung - durch tägliche Radarkontrollen finanziert !!!! (in der Presse war dann immer zu lesen, wieviel Fahrverbote verhängt wurden, da fast kein Auswärtiger sich an die 80 gehalten hat)
Und in diesem Fall stellt die Verwaltung Schilder mit dem Text "eingeschränkter Winterdienst" auf und ............................
gelöschter benutzer
Leider hat Tilman Recht, dass es in diesem Fall so gut wie unmöglich sein wird, dem Winterdienstpflichtigen eine (Teil-) Schuld nachzuweisen.
Ich hab mal durch Googeln in der Bayrischen Verordnung über den Winterdienst gelesen (
hier zu finden).
Dort steht z.B. unter 2.4.1:
Grundsätzlich muss sich der Verkehrsteilnehmer auch im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen (Benutzung von Winterreifen und ggf. Schneeketten, Anpassung der Fahrgeschwindigkeit etc.). Der Verkehrssicherungspflichtige hat folglich durch Schneeräumen und Streuen nur die Gefahren, die für den Verkehrsteilnehmer auch unter Aufwendung aller erforderlicher Sorgfalt bestehen, zu beseitigen. Die Verkehrsteilnehmer können nicht erwarten, dass sie die Straßen zu jeder Zeit in einem verkehrstauglichen Zustand vorfinden. Insbesondere kann nicht aus den auf den Sollvorschriften der Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayStrWG und § 3 Abs. 3 Satz 1 FStrG beruhenden Bemühungen der Straßenbauverwaltung, durch einen umfassenden Winterdienst die Aufrechterhaltung des Verkehrs auch unter ungünstigen winterlichen Gegebenheiten und möglichst ohne Unterbrechung zu gewährleisten, auf eine entsprechende Verkehrssicherungspflicht geschlossen werden. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung im Interesse der Mobilität der einzelnen Verkehrsteilnehmer sowie der Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft.
Unter 2.4.5 findet man:
Fahrbahnen außerhalb der geschlossenen Ortslage
Auf den freien Strecken besteht bei Schnee- und Eisglätte eine Streupflicht nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen. Eine besonders gefährliche Stelle, auf der außerhalb der geschlossenen Ortslage zu streuen ist, liegt dort vor, wo Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen, dass diese besonderen Verhältnisse vom Kraftfahrer trotz der für Fahrten auf winterlichen Straßen erforderlichen schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind und der Verkehrsteilnehmer deshalb die Gefahr nicht meistern kann. Gefährlich ist eine derartige Stelle aber nur dann, wenn auch der sorgfältige Kraftfahrer mit ihr nicht zu rechnen braucht, sie also überraschend auftaucht und er sich auf sie mangels Erkennbarkeit nicht früh genug einstellen kann. Vom Verkehrsteilnehmer muss erwartet werden, dass er sich auf Glätte und Schnee einrichtet, er kann keinesfalls darauf vertrauen, dass alle Straßen stets geräumt und gestreut sind. Das bedeutet, dass der Kraftfahrer gewisse Einwirkungen des Winters hinnehmen und dementsprechend vorsichtig fahren muss. Der Kraftfahrer muss bei Frostgefahr und Temperaturen um den Nullpunkt mit plötzlichen Vereisungen an Stellen rechnen, die erfahrungsgemäß zur Eisbildung neigen, wie z. B. bei Brücken, Waldstücken oder Straßenstücken mit wechselndem Baumbestand.
So wie in Bayern wird's wohl auch in allen anderen Bundesländern "formuliert und geregelt" sein:
Man bekommt in 99% der Fälle keinen Schadenersatz!
Und ob man sich für das eine Prozent auf einen Prozess einlassen soll?
Es gibt auch genügend Urteile bezüglich Glatteisunfällen gegen den verunglückten Autofahrer. Das würde jetzt hier aber zu weit führen.
VolkerJ-71
Kleines Update: Der Motor scheint noch heil zu sein.
Und eine Frage:
Der Rahmen ist verzogen. Und vermutlich ist auch mindestens eine Achse kaputt. Ein Gutachter wird nun den Wert ermitteln und das Auto mal testweise in verschiedene Restwertbörsen einstellen. Trotzdem meint mein Subaruhändler, dass evt. auch eine Reparatur in Betracht kommt (insbesondere in Verbindung mit einem wide body kit).
Kann mir jemand sagen, ob ein Auto mit verzogenem Rahmen nach so einer Reparatur wieder richtig gut wird? Oder muss man da mit Einschränkungen in Sachen Stabilität, Fahrverhalten etc. rechnen?
Danke.
AlexanderK-77
@devlin: das sind doch mal gute nachrichten
ab auf die richtbank mit dem schmuckstück, gegebenenfalls muss halt eine zelle verbaut werden. dann ist der wagen um einiges steifer als davor
ich hätte keine bauchschmerzen damit
wegen widebodykit bitte erst informieren was da auf einen zukommt, bevor man einfach etwas kauft
alex
TobiasS-82
Hallo
allso wenn es jemand gut machen kann dann teil weise schon ich hatte nach meinem unfall mit meinem S2000 kein gutes fahren mehr wurde auch gut gemacht nur es war nicht wie vorher .
wenn es ihn der aktion drin ist must du ihn auch so her geben . über leges dir noch mal .
MartinT-78
Ich glaube du tust dir keinen Gefallen mit einem Wiederaufbau, das Auto wird nie wieder so sein, wie zuvor. Lass dich auszahlen und besorg dir einen adäquaten Ersatzwagen. Das spart auch eine Menge Zeit und Ärger.
VolkerJ-71
Danke für die Ratschläge. Also vielleicht ein GT-R ...
AndreasP-75
... wenn man einen guten Karosseriebauer hat, dann läuft der Wagen auch wieder 1A !!!
DennisB-89
Wenn man aber auch noch Zweifel an der Steifigkeit hat, dann spielt sich dazu auch noch so ein Plazebo-effekt-denken ein. "ach nee..irgendwie..doch nicht so steif ..oder?"
Macht man wirklich soviel verlust wenn man sich auszahlen lässt?
Wenn du ihn aufbaust und später verkaufen willst musst du ja angeben das es ein Unfallwagen ist, oder?
VolkerJ-71
Den würde ich dann nicht mehr verkaufen. Nur will ich den Wagen halt nicht reparieren, wenn es dann nicht wieder perfekt wird.