TimF-88
Geht um Stoßdämpfer eintragungen ist die Aussage dieses Herren korrekt?
"Hallo,
Stoßdämpfer sind normalerweise
eintragungsfrei, egal ob Bilstein, Koni, Sachs etc.
Erst durch
gleichzeitige Tieferlegung des Fahrzeugs durch andere Federn erlischt die
Betriebserlaubnis und dann muß die Tieferlegung eingetragen
werden."
Viele Grüße
Wolfgang F*****
gruß Tim
ArndB-72
Hallo Tim,
ich würde sagen JAEIN!
Wenn es sich um Austausch Stossdämpfer handelt die sich vom Original in der Form, Grösse und Funktion NICHT unterscheiden , dann JA!
Wenn die Stossdämpfer aber z.B. eine andere Federaufnahme (z.B. verstellbarer Federteller) oder kürzere Kolbenstange wie das Original oder irgenein Hydraulik/Pneumatik Gedöns haben, dann NEIN!
Denke aber das diese Stossdämpfer dann auch irgendwie zwecks Eintragung gekennzeichnet sind!
Grüsse Arnd
TimF-88
Es handelt sich bei mir um die gelben KONI Stoßdämpfer Patronen die glaube in die original Federbeine gemacht werden. Dabei sind Koni Federn, diese haben Gutachten.
Also ist das warscheinlich bei mir so ein Fall?
ArndB-72
Wenn es irgendwie geht dann vergleiche die Stossdämpferpatronen doch einfach mal miteinander indem Du Sie nebeneinander legst!
Aber ich glaube wenn nur die Stossdämpfer verbaut werden, vorausgestzt das die die gleiche Grösse haben, ist das schon eintragungsfrei.
Grüsse Arnd
TimF-88
okay, danke für deine Informationen