LeeM-75
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Original von RobertV-86
@lee:danke!
muss man beim beantragen der versicherung schon spezifische fahrzeugdaten angeben?weil wenn man sich mehrere fahrzeuge anschaut und vorher nicht weiß welches man kauft,geht das ja nicht.
btw:hab die passenden seiten gefunden:
deutsch:rechts seite 15 (teil2007/c 68/04) klicken
englisch:das gleiche."15" anklicken
denke wenn man im fall der fälle freundlich ist und durch die grüne karte die haftpflicht nachweisen kann und den schrieb zeigt sollte man gute karten haben.vorher würde ich trotzdem lieber versuchen mich über den verkäufer zu versichern(das muss dieser dann abklären),mit englischen kennzeichen fällt man halt einfach nicht so auf |
Hi Robert, kein Problem! Fahrzeugdaten für die Versicherung brauchst du nicht, einfach kaufen und fertig.
Das mit den Englischen Kennzeichen wird nicht so einfach, die muss du eh behalten nach der Kauf und beim Straßenverkehrsamt wohl abgeben, aber ob du ein Versicherungsschutz damit bekommen kannst glaub ich nicht. Ich hätte das machen können (Englische Anschrift) aber der Versicherer wollte zu viel Geld weil mein Schadenfreiheitsklasse sowie % in GB Nicht anerkannt werden. Du kannst mit der Versicherung vom Verkäufer fahren, ob er/sie das macht ist ein andere Frage.
@ Helmut, ich wollte dir das gleiche fragen zu deinen JDM, soviel ist sicher GC8 ist nicht im VIN mit drin
RobertV-86
eigentlich bekommt man einen roten fahrzeugschein,genauso wie bei den roten händlerkennzeichen.
sobald man das kennzeichen an einem fahrzeug befestigt,muss man dessen daten ein den roten fahrzeugschein eintragen damit das kennzeichen gültig ist.
rein theoretisch kann man sich also auf blauen dunst ein paar kennzeichen holen und vor ort,je nach dem welches fahrzeug man kauft die daten eintragen...
LeeM-75
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Original von TimF-88
awrum musste ich keinen "Fahrzeugschein" ausfüllen? |
Keine Ahnung Tim, ich hab einen Pink Fahrzeugschein erhalten, das schein ist mit den Kennzeichen verbunden, dort steht drin:
Fahrzeugschein mit Kurzzeitkennzeichen:
für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug.
Dieser Schein gilt nur, wenn die Beschreibung vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.
Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.
Sonst droht gemäß Paragraf 22 StVG Geldstrafen bzw Freiheitsstrafe
TimF-88
oha, die wollten bei mir garnichts haben oder sowas .... naja wird schon richtig sein
LeeM-75
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Original von HelmutS-50
Lee,
da bin ich aber froh drüber.
Die VIN von dem P1 würde mich per PN schon interessieren ?
Helmut |
Hast ein PN...... GC8 kommt nicht in mein VIN vor.
TimF-88
Nehme alles zurück, musste auch nen rosanen Fzg.schein ausfüllen, hatte den nur Übersehen ^^