Frage an die Versicherungscracks

TilmanQ-79
Hab mal eine Frage an die Leute, welche hier in Versicherungen machen.

Hab eine unbenutzte Versicherungsnummer für ein Kurzzeitkennzeichen hier liegen. Den anhängenden Vertrag dazu (ging nur mit einem Vertrag zusammen) hab ich widerrufen. Das wurde auch schon anerkannt.
Da die Versicherung mir aber dennoch das Geld für das (unbenutzte) Kurzzeitkennzeichen berechnet, würde ich gern wissen, ob ich mit der Nummer noch beim Straßenverkehrsamt auftauchen kann. Wenn ja, ab wann verfällt diese Kurzeitkennzeichenversicherung?
TimF-88
Normalerweise steht auf dem Kärtchen dann ein Datum drauf bis wann es eingesetzt werden kann bzw. wielange sie gültig ist, normalerweise glaube 1 Monat nach Versicherungsabschluss zumindest stand das bei mir drauf.

gruß
RobertV-86
ich denke da heute eh alles elektronisch läuft (jedenfals in unserer stadt) wird das in der zulassungsstelle bei der beantragung des kennzeichens auffalen?!da der versicherungsschein dafür nicht "gedeckt" ist. hoffe ich habe dich richtig verstanden...
MirkoS-86
Du hast also eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen und eine für eine normale Zulassung gehabt die du aber nicht genutzt hast?

Bin bei der Deutschen Vermögensberatung tätig und weiss das die Kurzzeit eVB´s von der Aachen Münchener 12 Monate gültig sind prophezei .

Das ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, bei manchen sinds nur 3 Monate crazy

@Tim

Tilman hat nur die eVB, da stehen keine Daten dran Augenzwinkern
TilmanQ-79
Richtig. Nur die EVB. sonst nichts.