Frage an unsere Österreicher bezüglich NOVA

MartinT-78
Was genau ist denn diese NOVA und wie wird diese berechnet? Kann mir jemand helfen?
JamieK-80
http://www.oeamtc.at/index.php?type=arti...enu_active=0259

und

NoVA: Neues in der Pkw-Besteuerung
Änderungen in den Bonus-Malus-Regelungen
Die NoVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%. Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz


Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2

Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
120 – 180g/km: keine Änderung
ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!
Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe

Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.
Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw

Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).
Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Den C02-Ausstoß (g/km) Ihres Autos können Sie dem Typenschein entnehmen.
MartinT-78
Danke, Jamie. Die Nova wird also auch auf neu in Österreich zugelassene Gebrauchtwagen erhoben, berechnet wird aber immer auf den Neupreis?
HaraldB-75
Nein, NOVA wird nur bis zum Alter von 6 Monaten ode rso vom Neupreis gerechnet, bei Gebrauchten die Älter sind vom Gebrauchtpreis; nicht zu sehr abweichen, die schaun in die EUROTAX was die Dinger wert sind.

Beim WRX sind es iirc 14%, beim STI 16%, und dann die CO2-Steuer nicht vergessen, das sind nochmal 2xxx EUR wenn man die nötigen Papiere von Subaru hat, ohne die Papiere wollten sie von einem Freun dfür den GT 7500 EUR CO2-Abgabe lol.
MartinT-78
Danke für die Aufklärung...die haben sie doch nicht alle bei euch. crazy
HaraldB-75
Zitat:
Original von MartinT-78
Danke für die Aufklärung...die haben sie doch nicht alle bei euch. crazy


Fein erkannt Watson!!!

Deswegen kostet bei uns der STI auch 54k Liste ...
=> http://www.subaru.at/pdf/Subaru-Neuwagen...e-15.6.2009.pdf

Und aufmerksam lesen, das Zubehör fällt beim Kauf ebenfalls in die NOVA-Regelung => z.B. Leder oder Navi für den WRX STI kostet also mehr als für den Impreza Diesel, sogar wenn es das selbe Gerät etc. ist.

(Österreich-typisch, da kann Subaru nichts dafür)
MartinT-78
Dann muss man solches Zubehör irgendwie "nachrüsten".
Zahlt man auf den Listenpreis die Nova oder auf den tatsächlich bezahlten, sprich ausgehandelten Preis? Wer zahlt denn heutzutage den Listenpreis bei einem Neuwagen?
HaraldB-75
Normal geht NOVA auf den Nettopreis.

Und "Liste" habe ich wegen der Vergleichbarkeit gebracht.

Ahja:
- Mehrwertsteuer
- NOVA
- CO2-Abgabe
- MWST auf die CO2-Abgabe großes Grinsen

Und was haben sich die Leute damals gefreut als die Luxussteuer von 32% auf Autos fiel und stattdessen die 20% + NOVA kamen ...

NOVA hängt übrigens vom Verbrauch ab, so wie die CO2-Abgabe => dieser Faktor wird somit 3fach besteuert. Früher noch mehr, da war ja noch MWST bei der NOVA zu zahlen ... crazy
JamieK-80
Hier wurde für mich alles gesagt, DANKE Österreich! hmm...
WolfgangH-50
  OT-Alarm 
@selberschrauber an die Front :-)) nacktes Auto kaufen und alles nachrüsten > oder ??


GRüße
HaraldB-75
Bei der CO2-Steuer tut sich was ...




Österreichs CO2 Besteuerung ist EU-rechtswidrig!

Die erst im Juli 2008 von Österreich eingeführte CO2 Besteuerung bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus dem Ausland nach Österreich ist EU-rechtswidrig. - Der findige Jurist Rechtsanwalt Dr. Christian Schöffthaler aus Imst hatte selbst im letzten Jahr einen Gebrauchtwagen aus Deutschland gekauft, die entsprechende Bestimmung des Nova-Gesetzes angefochten und nunmehr Recht bekommen. Tausende Österreicher haben seit Juli 2008 die entsprechende Steuer also zu Unrecht bezahlt. Da das Gesetz weiter gilt, ist der österreiche Gesetzgeber nunmehr dringend gefordert.

Rechtsanwalt Dr. Christian Schöffthaler staunte nicht schlecht, als er letzten Jahres einen gebrauchten Mittelklassewagen aus Deutschland zu einem Kaufpreis von € 10.500,-- erwarb und ihm beim Finanzamt mitgeteilt wurde, dass alleine die Besteuerung nach dem Normverbrauchsabgabengesetz einen Steuerbetrag in Höhe von € 4.555 (!), also beinahe die Hälfte des Kaufpreises, verursacht. - Bekannt ist ja, dass bei der Einfuhr eines Kraftfahrzeuges in das Inland wie schon bisher die verbrauchsabhängige NOVA-Besteuerung anfällt, der Höchstsatz hierfür beträgt 16% des Kaufpreises, im gegenständlichen Fall also ein Betrag in Höhe von € 1.680. Neu ist seit Juli 2008, dass nach dem Gesetz zusätzlich ein weiterer Steuerbetrag zu bezahlen ist, welcher sich am CO2 Ausstoß des Fahrzeuges orientiert. Konkret sind für jedes Gramm pro Kilometer, welches über dem Schwellwert von 180 g pro Kilometer liegt (ab 1. Jänner 2010 sogar reduziert auf 160 g pro Kilometer) 25 € zu bezahlen. Beim Fahrzeug des Dr. Christian Schöffthaler ergab sich daraus eben ein weiterer Steuerbetrag in der Höhe von Euro 2.875, insgesamt eben € 4.555.
„Zusammengefasst habe ich den Steuerbescheid wegen unverhältnismäßiger Doppelbesteuerung und wegen des Verstoßes gegen das EU-Recht angefochten. Zu bemängeln ist an diesem Gesetz insbesondere die fehlende Deckelung der CO2 Besteuerung. - Würde ich zum Beispiel in meinem Fall das Fahrzeug im Jänner 2010 zu einem Kaufpreis von realistisch Euro 7.500 kaufen, würde alleine aus der CO2 Besteuerung ein Betrag in der Höhe von € 3.325 anfallen. Hinzu käme noch die normale NOVA von € 1.200, sodass die Gesamtbesteuerung € 5.525,-- ausmachen würde, also rund 74 % des Kaufpreises. Das ist jedenfalls unverhältnismäßig hoch und zudem eine Doppelbesteuerung, weil schon die bisherige NOVA an den Spritverbrauch geknüpft ist und der neu besteuerte CO2-Ausstoß zweifelsfrei auch am Spritverbrauch hängt.“ Zudem hatte Dr. Schöffthaler noch EU-Rechtswidrigkeit geltend gemacht, da es durch diese uferlose Besteuerung für einen Österreicher praktisch unmöglich wird, einen günstigen Gebrauchtwagen beispielsweise aus Deutschland zu kaufen. „Dadurch wird der inländische Gebrauchtwagenmarkt vom Rest der EU abgekoppelt, dies zu Lasten der Konsumenten, was ich gerade in diesen Zeiten für untragbar halte. – Genau dieses Argument wurde nunmehr von den Behörden aufgegriffen. Es wurde festgestellt, dass ein Verstoß gegen Artikel 90 des EU-Vertrages vorliegt, welcher eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten verbietet. Noch schöner wäre es gewesen, wenn auch über mein Argument der Unverhältnismäßigkeit und der Doppelbesteuerung entschieden bzw. die Sache wie von mir angeregt, dem europäischen Gerichtshof vorgelegt worden wäre“, meint Schöffthaler, der sich ansonsten mit dem Verfahrensergebnis höchst zufrieden zeigt, hat er doch einen österreichweiten Präzedenzfall geschaffen. „Die Tragweite der Entscheidung ist enorm, jedenfalls ist ganz Österreich davon betroffen. Das Gesetz steht nämlich immer noch in Geltung und gehört zweifelsfrei repariert. Tausende Österreicher haben die EU-widrige Abgabe schon bezahlt.“ Bis zur Novellierung des Gesetzes rät RA Dr. Schöffthaler dringend, den Rechtsweg zu bestreiten und die CO2-NOVA auf diesem Wege zurückzufordern, „denn die Zulassung erhält wohl nur der, der die Steuer entrichtet hat, auch wenn sie unrechtmäßig ist.“ Für all jene, die die Steuer schon bezahlt haben, bestünde die Möglichkeit, eine Klage einzubringen. Wer sich das leisten kann, ist eine andere Frage, „um so wichtiger wäre es, dass die Parlamentarier endlich umgehend reagieren, doch die befinden sich – wohl mehrheitlich nicht mit dem Auto – auf Urlaub“, so der junge Anwalt aus Imst. „Jedenfalls helfe ich jedem gerne, der betroffen ist“, meint Schöffthaler, für den der gegenständliche Fall nur ein Beispiel von vielen dafür ist, dass die Gesetze oft besser durchdacht sein sollten, als sie sind. „Ich habe nichts gegen umweltorientierte Besteuerung an sich, weil unsere Atemluft sehr wichtig ist. Das Ganze sollte jedoch mit Maß und Ziel erfolgen und legistisch richtig.“
MartinT-78
Dann drücke ich mal unseren Nachbarn die Daumen, dass diese Abzocke beendet wird. Obwohl ich das kaum glauben mag, es wird dann kurzerhand eine neue Steuer erfunden damit der Staat das ihm "zustehende" Geld vom Bürger bekommt.
TilmanQ-79
Naja, wir zahlen ja auch noch Steuern auf Schaumwein zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsmarine....
MartinT-78
Und das mit Stolz! prophezei
TilmanQ-79

http://www.youtube.com/watch?v=hrQCgDdw3uQ


Genau! Für den Platz an der Sonne! Kauft mehr Schaumwein!
AlexanderS-69
Zitat:
Original von TilmanQ-79
Naja, wir zahlen ja auch noch Steuern auf Schaumwein zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsmarine....


...und Mineralölsteuer zur Finanzierung der Luftbrücke Berlins (nach dem Krieg) Augen rollen

Ciao

Alex.