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und
NoVA: Neues in der Pkw-Besteuerung
Änderungen in den Bonus-Malus-Regelungen
Die NoVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%. Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:
-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz
-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz
Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:
1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
120 – 180g/km: keine Änderung
ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!
Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.
2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.
Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.
3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).
Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.
Den C02-Ausstoß (g/km) Ihres Autos können Sie dem Typenschein entnehmen.