JörgH-67
na dann herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt
TimF-88
ohne klima bringt mehr leistung

sei froh
DominikS-85
Glückwunsch das der Wagen nun endlich läuft.
Viel Spaß mit dem schmuckstück.
Welcher Motor wurde den jetzt verbaut?
MichaelL-69
Hi Roman,
viel Spass mit deinem "Echten" Japaner.

Allzeit Schrott und Knitterfreien Flug.

Und wegen der 1200 Euro fürn Tüv ,das geht noch, mein Arbeitskollege hat für sein importieres Eclips Carbio deutlich mehr bezahlt.
Gruss Michael
DavidV-88
Sag mal hast Du bei deiner Abnahme §21 beim Tüv keine COC-Dokument (EG-Konformitätsbescheinigung) benötigt?
Oder hat der Tüv sich die EG Bescheinigung in seinem PC gefunden?
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, weil den Motor gabs doch so gar nicht hier in Europa, und der Tüv möchte ja Infos zum Abgasverhalten und die ganzen Daten usw?!
seit April hat sich da auch etwas für gebrauchte Importe verschlechtert, siehe:
http://www.tvr-forum.de/viewtopic.php?f=21&t=902
kann man da auch alles lesen, die gebühren sind auch viel höher geworden.
War gestern mit über 100€ bei der zulassungsstelle und es hat nicht gereicht...
Deswegen frage ich mich wie das noch möglich ist.
Vorgestern habe ich nämlich meinen rechtslenker honda accord über die Abnahme §21 gebracht und das war nicht ganz einfach, ging dann aber doch weil der Tüv Mensch nach 45 Minuten das COC in seinem PC gefunden hat.
Aber einen Subaru will ich doch mal wieder haben da würde mich dein Fall sehr interessieren.
Oder hattest einen speziellen TÜV der nicht so korrekt war?
LeeM-75
Zitat: |
Original von DavidV-88
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, weil den Motor gabs doch so gar nicht hier in Europa |
Das Stimmt aber so nicht.
Edit: Hab Grade gelesen was geschrieben würde in das TVR Forum, ich hab selbst in Aug 09 meine Importiert und hätte nicht ein von die beschrieben Probleme.
DavidV-88
öhm, die Zulassung war aber schon in Deutschland?
wenn ja bei welchem landkreis, dann fahr ich da demnächst auch hin.
Musstest Du beim Zulassungsamt dein §21 Gutachten nicht noch erst genehmigen lassen?
Also seit Ende April muss die Zulassungsstelle das §21 erst noch genehmigen, also kann es auch beanstanden. Dann muss man wieder zum Tüv und noch extra ein Rechtsgutachten für über 150€ erstellen lassen.