JörgH-67
folgende Fahrzeuge sind in die Emissionsklasse Euro 1 eingestuft, obwohl sie Euro 2 erfüllen.
Libero E-12 ab MY95
Justy 1200 ab MY95
Legacy 2,0 und 2,2 mit 5-Gang-Getriebe ab MY94
Vorgehensweise:
Zum Vertragshändler gehen, der schickt eine Kopie des Fahrzeugscheines an den Hersteller, dieser prüft die Umschlüsselung.
Mit der Bescheinigung die der Hersteller ausstellt geht es dann zur Zulassungsbehörde. Die stellt neue Papiere aus und benachrichtigt das Finanzamt.
Angeblich wird zuviel gezahlte KFZ-Steuer ab dem Zeitpunkt der Zulassung auf den Namen des Besitzers zurück erstattet (daran glaube ich persönlich allerdings nicht...). Diese Regelung leitet sich aus der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung § 7 Absatz 2 ab. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des geänderten Steuerbescheids eingehalten werden, sonst verfällt der Anspruch...
Ich wünsche viel Spass beim Kampf gegen die Windmühlen...
Libero E-12 ab MY95
Justy 1200 ab MY95
Legacy 2,0 und 2,2 mit 5-Gang-Getriebe ab MY94
Vorgehensweise:
Zum Vertragshändler gehen, der schickt eine Kopie des Fahrzeugscheines an den Hersteller, dieser prüft die Umschlüsselung.
Mit der Bescheinigung die der Hersteller ausstellt geht es dann zur Zulassungsbehörde. Die stellt neue Papiere aus und benachrichtigt das Finanzamt.
Angeblich wird zuviel gezahlte KFZ-Steuer ab dem Zeitpunkt der Zulassung auf den Namen des Besitzers zurück erstattet (daran glaube ich persönlich allerdings nicht...). Diese Regelung leitet sich aus der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung § 7 Absatz 2 ab. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des geänderten Steuerbescheids eingehalten werden, sonst verfällt der Anspruch...
Ich wünsche viel Spass beim Kampf gegen die Windmühlen...