Wie tief darf ich?

StefanL-83
Es gibt zu einem solchen Fall ein Gerichtsurteil (müsste mal blättern) in dem 8cm Bodenfreihert festgesetzt werden. Das dürfte im Regelfall also die Mindesthöhe festsetzen.

Aha: Glaube den Text in einem anderen Forum gefunden zu haben. Hab´s irgendwo aber auch noch im Original:

"Bislang gab es bei der Tieferlegung von KFZ keine verbindlichen Grenzwerte zur Mindestbodenfreiheit von Kraftfahrzeugen. Technische Richtlinien wurden von amtlich anerkannten Prüfern lediglich als Empfehlung betrachtet.

Am 04.12.2006 entschied das AG Mönchengladbach in einem Bußgeldverfahren unter Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 (siehe Anlagen), dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (fest verbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss.

Das besondere an dieser erstinstanzlichen Entscheidung ist die Einbindung des Herrn Klamant vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen."