JanV-88
Hey,
mal so eine Frage...
Wie tief darf ich mit einem Gewindefahrwerk gehen? Da gibt es ja so ein paar Auflagen, zum Beispiel Lichtaustrittskante und sowas...
Gibt es da noch mehr? Bodenfreiheit vorgeschrieben, oder sowas?
Von der Alltagstauglichkeit will ich jetzt mal kurz absehen, ich will einfach so tief wie möglich und nur so hoch wie nötig...
Jemand genaue werte? Habe schonmal Google bemüht, aber da gibt es viele Ansichten...
(Das Auto ist übrigens nicht mein Impreza

)
Gruß
Jan
YvonneG-81
Zitat: |
Original von JanV-88
(Das Auto ist übrigens nicht mein Impreza
)
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doch nicht etwa "der" mit "dem Remus"????
NormN-85
Solange nix schleift beim tüv kein problem !
Nur tote liegen tiefer als ich
PatrikJ-75
da gibts ne menge vorschriften
zb:
-Mindestabstand:
-Blinker-Strasse 350mm
-Scheinwerfer-Strasse 500mm
-Nummernschild-Strasse 200mm
und :
Die sachverständigen und beratenden Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr sehen die Angaben im VdTÜV- Merkblatt 751, Anhang II, Nr. 5.1.7., als allgemeinverbindlich an. Dort wird ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm festgelegt, das tiefergelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, mittig berührungslos überfahren können müssen. Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, daß keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeteten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs. Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, daß beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.
die außnahmen bilden formelastische bauteile , welche mit spezieller genehmigung tiefer als 110mm sein dürfen
NormN-85
hat mein fahrwerk eingetragen als ich hinten 3 cm tiefer war als jetzt und vorne wahren es 2 cm ! bin dann gefahren hat alles geschliffen sogar mit tüv

!
aber jetzt paßt alles von der höhe perfekt und sieht geil aus
JanV-88
Zitat: |
Original von YvonneG-81
Zitat: |
Original von JanV-88
(Das Auto ist übrigens nicht mein Impreza
)
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doch nicht etwa "der" mit "dem Remus"????
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nene...meine Rennsemmel ist gemeint
@PatrikJ: Dankeschön! Also müssen die Teile am unterboden min. 11cm Abstand zum Boden haben...
Und natürlich der Abstand zu den leuchten...
SimonD-79
Die vorgaben stehen doch auch im Beiblatt des Fahrwerks oder auf der Seite des Herstellers.
Schau doch dort mal nach. Die geben dann einen Bereich an.
JanV-88
hm, das wäre natürlich auch ne idee...wieso bin ich da nicht drauf gekommen :-D
DanielB-80
Für so was gibt es VW Foren, hier ist ein Subaru-Evo-Forum!
JanV-88
Die Rechtslage hat ja nichts mit der Automarke zu tun...
Tut mir ja leid...
ChristophL-86
Der TÜV-geprüfte Bereich steht im Gutachten der Fahrwerks.
EikoM-77
Meines wissens nach ist das absolut maximal zulässige 8cm unter starren Teilen und 7 unter beweglichen( Gummilippe ect.) Mein Auspuff hat an der tiefsten Stelle genau 8 cm und das ist alles so eingetragen.
MichiH-82
Ich hab schon Fahrzeuge per Einzelabnahme eingetragen bekommen bei denen die Bodenfreiheit nur noch 5cm betrug. Solang nix schleift geht das schon.
Und ich war bei fast allen Fahrzeugen tiefer als der TÜV-geprüfte Bereich im Beiblatt, ist halt dann ne Einzelabnahme für 86€.
Wies so schön heißt, es liegt im Ermessen des Tüv Prüfers.
Mfg Michi
MichaelR-75
Hallo !
Kommt ganz stark auf die Prüfer und Landkreise an ! Soviel ich weiß gibt es in Deutschland KEINE Mindestbodenfreiheit !!!
Habe grad auch nochmal gegoggelt und in einem anderen Forum folgendes gefunden!:
"Es gibt in DE keine gesetzlich festgelegte Mindestbodenfreiheit.Es gibt ne Empfehlung(VdTÜV Merkblatt 751) von 110 mm Mindestbodenfreiheit aber das ist mehr oder weniger nur nen Richtwert für den Prüfer und nicht gesetzlich festgelegt.
Laut STVZO gilt folgendes: Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen...." (§ 50 Abs. 3 StVZO)"
Mfg Michl
JanV-88
Danke für die Infos!
Also ist man sich ja zumindest einig, dass die Lichtaustrittskante mindestens 500mm über der Straße sein muss...
Mal sehen...der Rest wird sich ja dann daraus ergeben...
PatrikJ-75
im nachrüstmarkt gibt es an der höhengrenze für die lichtaustritskannte und unterkannte kennzeichen nichts zu rütteln
ABER
- schaut euch mal zb den opel speedster an , der hat das kennzeichen vorne keine handbreit überm asphalt
das ist nur einer von wenigen , die ab werk die richtlinien der stvzo nicht einhalten
scheinbar wird hier mit zweierlei mass gemessen.
eine lapidare antwort eines händlers zu dem thema war mal , dass das auto eben so geprüft wurde und es bei der abnahme die ABE bekommen hat . dann passt das schon
AlexanderK-77
wurde doch schon sehr schön von patrick beantwortet...
tüv relevante werte sind jeweils...
Zitat: |
Mindestabstand:
-Blinker-Strasse 350mm
-Scheinwerfer-Strasse 500mm
-Nummernschild-Strasse 200mm
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das wurde bis dato bei jeder tüv-prüfung (erstellung tüv-tga) genau überprüft & daran gab/gibt es nix zu rütteln
wo man z.b. "bescheissen" kann ist z.b. das man andere scheinwerfer verbaut hat, bei wrx & wrx sti scheinwerfern gewinnt man hier zum bleistift einen guten cm dazu
die prüfrichtlinien für komplette fahrzeuge (zur erstellung einer fahrzeug abe/ewg-betriebserlaubnis) gelten wieder andere sachen.
z.b. kennzeichen höhe & die stelle wo es verbaut ist kann durch einsatz finanzieller mittel natürlich geändert werden
ist aber ein anderes thema
alex