MirkoS-86
Brauchts da irgendwelchen Papierkram zu?
Oder reicht was in der Felge steht?
Und wie ist das mit der neuen Reifengröße, wie wird die eingetragen?
Freue mich auf Info´s
TimF-88
In der Regel reicht ein Teilegutachten aus um so eine §21 Abnahme durchzuführen. Welches Fahrzeug im Gutachten steht spielt keine Rolle. Lediglich die Traglast sollte passen.
Reifen werden dann die eingetragen die derzeit auf den Felgen sind. Ohne Gutachten macht kaum ein Prüfer mehr eintragungen.
ChristophL-86
Es gibt ein Teilegutachten, Mirko. Komnmt per skype, wenn dur das nächste mal online bist
HermannR-81
Ich hätte das Teilegutachten der Alufelgen vom ´99 GT, wenn nochmal von jemanden Interesse besteht.

Gerne per mail
lg, Hermann
AlexK-89
Kann bitte mal jemand die ABE-Nummer von einem 99/00er GT aus dem Fahrzeugschein abschreiben?