rechtliche Fragen: Überholen

PatrickK-91
Hi

Ich habe da mal eine Frage.

Also erstmal zur Situation.

Ich musste heute ein wenig länger arbeiten und bin daher mal wieder etwas zügiger unterwegs gewesen.

Ich bin dann aus dem Örtchen Wommen gekommen und in Richtung Neustädt unterwegs gewesen.
Der Ortsausgang Wommen ist so beschaffen das es erst relativ steil Bergauf geht und man dann nach der Anhöhe wieder etwas bergab fährt in eine kleine enge Linkskurve hinein und dann wieder flach geradeaus (Die Straße dort ist generell relativ eng gerade so das 2 LKWs langsam aneinander vorbei fahren können)

Auf dieser Anhöhe kann man die nächsten, ich schätze jetzt mal grob, 500m sehr gut einsehen.
Ortsausgang hatte ich dann einen Ford Fiesta vor mir, und bin dann bis zu dieser Anhöhe hinter ihm geblieben um zu sehen was von vorn kommt.
Als dann alles frei war hab ich halt gemacht was man so beim überholen macht und zwar schick geblinkt und nochmal kurz in Mr. Spiegel hineingesehen, also dran vorbei ---> kurz vor besagter Kurve war ich dann neben ihm und dann in der Kurve entschloss sich Mr. Fiesta dann: Ich komm ma nen Stück zu dir rüber, knutschen find ich nämlich geil umarm hmm...

Das hab ich zum Glück gerade so mitbekommen und bin dann links auf die Bordsteinkante drauf (die zum Glück über die ganze Strecke 45° angeschrägt sind) und dann mit den linken Reifen auf der Wiese weitergefahren. Leider kam der Fiesta dann trotzdem noch ein wenig in meine Richtung bis es dann halt nen Schlag getan hat.

auf den nächsten Geraden haben wir dann angehalten und haben mal kurz ein Schadens-Resümee gezogen:

- Sein Spiegel kaputt (sogar teils aus der Verankerung aus der Tür gerissen) und A-Säule verkratzt weil die Abdeckung vom Spiegel dranlanggeflogen ist
- mein Spiegel zum Glück noch ganz mit ein paar fiesen Kratzern, sonst nix am Auto

OK das tut ja eigentlich nix zur Sache.

Nur meine Frage ist jetzt:
wer ist der Schuldige?

Meinung der Polizei:
- komplett ich da ich ja überholt habe und deshalb muss ICH darauf aufpassen was der andere macht - OK im letzten Teil stimm ich teilweiße zu

Meine Meinung:
- jeder von uns beiden trägt Schuld, einmal ich weil ich in einer engen Kurve überholt habe
und
einmal er weil es ja immer noch sowas wie ein Rechtfahrgebot gibt und er trotzdem mit seinem Auto mehr auf meiner Spur war als Ich selbst crazy

wäre Gegenverkehr gekommen hätte dieser auch aufs grün ausweichen müssen und dann wär der Gegenverkehr schuld gewesen oder wie crazy


Und noch:
falls ich wirklich dann für Verkehrsünde XYZ555 bestraft werde, was kommt dann an Strafe auf mich zu (Bußgeld, Punkte, Probezeitverlängerung verwirrt )

mfg Patrick
JörgH-67
Polizei war also vor Ort? Wurde was schriftlich aufgenommen? Stehst Du an erster Stelle im Bogen?
PatrickK-91
Ob ich an erster Stelle stehe weiß ich nicht.
Ich weiß nur das meine Daten als erstes aufgenommen wurden also denke ich JA ich steh an erster Stelle.
Die Meinung des einen Polizisten habe ich ja schon beschrieben, jedenfalls hat er es mir unmissverständlich so klargemacht hmm...

Fotos vom Ort des Geschehens haben sie gemacht (also diese Kurve mit der anschließenden Geraden und eben noch Fotos von den entstandenen Schäden.

Beide Versionen des Unfallhergangs hat die Polizei auch aufgenommen (waren beide annähernd identisch, jedenfalls meinte der andere Fahrer auch er sei "etwas" zu weit nach links gekommen hmm... )

Problem könnte für mich werden, Er hatte noch eine Beifahrerin, Die Besitzerin des Autos, wenn sich beiden entschließen ihre Version der Geschichte doch nochmal zu ändern heuler
CarstenB-81
Ich sag's mal so... Wenn ich - wie du - wüsste, dass da eine enge Kurve kommt würde ich mir das Überholen vielleicht verkneifen, wenn ich es bis dahin nicht schaffe. hmm...

Einen kleinen Rempler (bissi was an der Stosstange und beim anderen an der Tür) hatte ich vor Jahren auch mal. War noch mit meinem 1,8l. smile Wollte aus einer Strasse raus abbiegen (Wohngebiet) wo rechts so 'ne dämliche Hecke stand. Konnte also nach rechts nicht sehen, hab mich vorsichtig vorran getastet und einen Corsa oder sowas touchiert, der da runterkam.

Wenn der mal wie es sich gehört auf der rechten Seite gefahren wäre, hätte es kein Problem gegeben. Aber rate mal wer Schuld bekommen hat. Augen rollen

Ob du nun Abbiegen, oder Überholen willst - der "normale" Verkehr hat nunmal Vorrang und du drauf zu achten, dass nichts passiert. Wenn der andere da Schuld bekommen soll müsste der schon grob fahrlässig oder sonstwas gehandelt haben. Und das beweis erst mal...
PatrickK-91
so hier mal die Stelle bei google Maps.

http://maps.google.com/maps/ms?ie=UTF&ms...c36faf9a5b29182

der rechte Punkt ist der höchste Punkt der Anhöhe, der linke Punkt ist in etwa die Kurve

sieht man leider schlecht da die Bäume dort alle sehr grün sind, derzeit haben sie aber noch keine Blätter daher auch noch sehr gut einsehbar.

Im Sommer würde ich dort aber ehrlich gesagt dann keinen mehr überholen wollen weil die Bäume mit vollbestückung doch relativ alles verdecken crazy

vlt war enge Kurve auch ein wenig verkehrt formuliert.
eher eine sehr leichte Kurve mit ralativ enger Fahrbahnbreite, wäre ja nichtmal schlimm gewesen wenn er auf der Mittellinie gefahren wäre da ich mir eh angewöhnt habe beim überholen so weit links wie nur möglich zu fahren.

Aber es war eben so: mitte Straße (also gestrichelte Linie) =mitte Ford Fiesta crazy
RobertV-86
ich würde auch sagen das du schlechte karten hast. der überholvorgang sollte nunmal vor der kurve abgeschlossen sein,um solche probleme zu vermeiden (defensives fahren). es ist aber nicht grundlegend verboten, in einer kurve zu überholen. wenn dort kein überholverbot gilt und man die kurve gut einsehen kann spricht nichts dagegen. sogesehen hat der fiese fiesta ohne grund und blinkzeichen seine fahrspur gewechselt, was zu dem unfall geführt hat.

das problem wird wie so oft sein, recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe. wenn du rechtsschutz hast lohnt es sich sicher, dagegen vorzugehen. nicht wegen dem schaden, aber wegen der probezeit und den kosten für die nachschulung
AndreasP-75
... tja, ist jetzt echt Spekulation... meiner Meinung müßte der Überholte, der die Fahrbahn ansatzweise gewechselt hat, und dies auch noch einräumt, Mitschuld bekommen...
... bei Rechtschutz unbedingt zum Anwalt, dann stehen die Chancen ganz gut, dass jeder seinen eigenen Schaden trägt...

hallo
PatrickK-91
so ich habe gerade mal nachgeschaut:

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Also muss ich denke ich mal "nur" 35€ an Vater Staat abdrücken also nichts wofür ich zum Anwalt rennen müsste.

Obwohl ich ja gar nicht weiter hätte nach links fahren können, oder ich hätte eben noch einen Begrenzungspfosten umgerungst (nur da wär dann nen bisschen mehr an meinem Auto kaputt Augen rollen )

trotzdem vielen Dank für eure Meinungen, ich weiß ja das ich nicht ganz unschuldig an der Sache bin traurig

mal sehen was die Dame von der Versicherung morgen sagt crazy
TimF-88
geh zum Rechtsanwalt, hab ich auch gemacht bei meinen Manövern wo die Polizei der Meinung war ich sei Schuld, vor Gericht wird alles genauer geprüft und kann genuaustens nachvollzogen werden, eventuell deine einzige Chance, hast du Rechtsschutz? wenn ja, mach, wenn nein, pech smile

Ansonsten siehts für dich schlecht aus.

ps: Wenn sie dir die 35€ nicht gleich vor Ort abgezogen haben, kannste einspruch einlegen und haste 95%ige Chance das du durchkommst.

Anders wäre es wenn du gleich gezahlt hättest, das wäre dann ein Schuldeingeständnis.

gruß
PatrickK-91
so hier mal ein paar Fotos von der Stelle.
zur besseren Anschauung.

Genau an der Position wo mein Auto steht hat es sich abgespielt.


Vorsicht große Bilder crazy

  OT-Alarm 



hier sieht man auf dem Randstein noch meine Reifenspur (mit viel Fantasie und gutem willen :crazysmile


hier nochmal ein Blick von relativ weit oben.
Man sieht dort schön wenn sich etwas bewegt auch wenn es sich langsam bewegt, und kann dann schön überholen.

grüner Berreich:

Ich habe den Blinker gesetzt um den Fiesta darauf hinzuweißen das ich überholen will, da er da schon ziemlich mittig auf der Strecke unterwegs war.
Dann hat er sich wieder weiter rechts eingeordnet und das war für mich das Signal: Ich kann überholen.

roter Kreis:

nochmals die Kurve in der es sich abgespielt hat und ich auf den Randstreifen ausweichen musste.





@Tim

bezahlt hab ich bewusst noch nicht, hat mich der Polizist auch gar nicht gefragt. Er meinte nur mir werden Unterlagen zum Beschreiben des Genauen Unfallhergangs zugeschickt.
Diese muss ich dann zurück an die Busgeldbehörde schicken und die werten dann alles aus.

vlt schick ich ja die Bilder da mit hmm...

auf sowas habe ich ehrlichgesagt keinen Bock.
Wenn ich für 100% schuldig befunden werde könnte es aber Probleme mit der Versicherung geben.
Dann muss ich wohl oder übel zu einem Rechtsanwalt rennen.
Und ja ich bin zum Glück noch im Rechtsschutz meiner Eltern drinne (da ich ja noch zuhause wohne großes Grinsen )

lg Patrick
DanielB-80
Tut mir leid, aber der Fiestafahrer war wohl ein wenig abgelenkt von seiner Freundin neben an! Da ist ja Platz ohne Ende, für drei Fiesta nebeneinander. Ich würde den Rechtschutz, wenn du einen hast, in Anspruch nehmen und kämpfen, dass jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt. Einsehbar ist die Stelle ja, also wird es da nichts geben wegen Gefährdung des Gegenverkehrs!

Mal schauen, was dabei rauskommt!

Gut, wenn keiner hinter mir gewesen wäre, weiss es bei dir ja nicht, trete ich da immer voll auf die Bremse, da ich, wie du weisst, ja auch nur einen Sauger habe und meine Bremse besser verzögert als mein Motor beschleunigt.
gelöschter benutzer
Wenn dein Unfallgegener der Polizei beim Schildern des Unfallherganges gesagt hat, dass er in dem Moment über die weiße Mittellinie gefahren ist, als du gerade neben ihm warst, und die Polizisten das bei ihrer Unfallaufnahme notiert haben, wird ihn eine Mitschuld treffen.
Denn dann ging die plötzliche Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes beim Überholen von ihm aus - vorausgesetzt, du hattest beim Beginn deines Überholvorganges diesen Sicherheitsabstand selber eingehalten.

Trifft das alles zu - und du kannst das anhand der polizeilichen Unfallaufnahme beweisen - wird es nur noch um die Höhe der Mitschuld deines Unfallgegners gehen.

Da du über deine Eltern in einer Rechtschutzversicherung bist, unbedingt zum Anwalt gehen!

Hier noch ein Link zu den Pflichten des überholten Fahrzeuglenkers:

Dieses hier ebenfalls durch Google-Suche gefunden:

Aus: Strategie und Taktik im verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren
von Wolfgang Ferner
auf Seite 223 unter " 9. Pflichten des Überholten" (beginnt auf Seite 222)

"...

Er hat auf die Fahrweise des Überholenden zu achten und ggf. sein eigenes Verhalten darauf einzustellen, dass er diesen nicht gefährdet.

...

...

Der Überholte muss weiterhin das Rechtsfahrgebot strikt achten, braucht jedoch nicht auf den Seitenstrefen auszuweichen; er darf nicht unerwartet nach links ausbiegen;...

..."
PatrickK-91
@Daniel

vom Platz her sehen ich das genau so wie du.
selbst wenn er genau an der Mittelspur entlang gefahren wäre hätte ich ihn nicht erwischt.

Zum Bremsen muss ich ehrlich sein, so schnell habe ich einfach nicht Umschalten können, ich war gerade einmal so schön aufm Gas drauf crazy
Und du weißt ja, jedes bisschen Schwung muss ein Sauger mitnehmen großes Grinsen nixwieweg

Ich warte erstmal ab was die Versicherungen sagen.
Wie gesagt eine Teilschuld würde ich mir ja auch selbst eingestehen (auch wenn ich eher finde das er den gröberen Fehler gemacht hat hmm... , aus meiner Sicht und Denkweiße heraus jedenfalls)

Oder seh ich das mit dem Anwalt doch etwas zu locker?!?
NormN-85
crazy da is doch platz da komm ich 3 mal vorbei bis einer kommt großes Grinsen nixwieweg

sowas Änliches hatte ich auch schon ich habe gewonnen großes Grinsen

hast du gesagt dein licht war an ?
PatrickK-91
mein Licht ist immer an.
alleinschon aus dem Grund das man besser gesehen wird, und es eh mit der Zündung an und aus geht.
Mein Lichtschalter kennt den Zustand aus quasi gar nicht umarm

Und wie meisnt du das mit Rechtbekommen.
Also so: nix Teilschuld sondern der Unfallgegner ist komplett Schuld?
NormN-85
musst du mit rein schreiben bein der pozilei ! prophezei
PatrickK-91
Zitat:
Original von NormN-85
musst du mit rein schreiben bein der pozilei ! prophezei


macht das einen Unterschied? fröhlich
NormN-85
natürlich geschockt !
JörgH-67
erst Anwalt, dort besprechen, der schreibt!
NormN-85
so drehen das es paßt crazy nixwieweg prophezei umarm